Kombination der Förderwege
Eine attraktive Möglichkeit für Personen mit einem größeren finanziellen Spielraum ist die Nutzung mehrerer Förderwege nebeneinander.
So hat ein Arbeitnehmer die Möglichkeit,
- Beiträge bis zur Höchstgrenze (4 % der Beitragsbemessungsgrenze, 2008: 2.544 € pro Jahr) steuerbefreit von seinem Bruttogehalt umzuwandeln;
- bis zu 2.100 € per annum aus dem Nettogehalt im Rahmen eines betrieblichen Riester-Renten-Modells einzuzahlen und von Zulagen und steuerlicher Förderung zu profitieren;
- entweder eine bestehende, pauschal besteuerte Form der betrieblichen Altersvorsorge, maximal 1.752 €, in Ausnahmefällen bis zu 2.148 €, weiterzuführen und somit von einer geringeren Steuerbelastung zu profitieren oder den Aufstockungsbetrag von 1.800 € steuerfreien Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen; diese werden dann nachgelagert besteuert. Die Verbindung mit einem Rürup-Vertrag ist möglich.
Wichtig ist dabei, dass verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen: Es darf nicht zu einer Doppelförderung kommen. Außerdem kann ein Tarifvertrag Vorschriften über den Durchführungsweg beinhalten. Dies ist besonders im Falle hoher Beträge von Bedeutung, da unter Umständen mehrere Durchführungswege parallel genutzt werden müssen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, können mehr als 6.400 € pro Jahr (Wert für 2008) für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet werden.
