Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist vor allem dadurch attraktiv, weil sie vom Staat durch zahlreiche Maßnahmen gefördert wird.
So können Beiträge, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet werden, zu einem beträchtlichen Teil von Steuern und Sozialabgaben befreit werden. Beiträge können vom Arbeitgeber in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ferner ist eine Förderung im Rahmen der Riester- oder Rüruprente möglich.
Durch Befreiung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich attraktive Entlastungen: Alleinstehende können Förderquoten von bis zu 60 %, Alleinverdiener, die eine Familie versorgen, bis zu 50 % erreichen. Die Höhe der Entlastung hängt von der Art des Durchführungswegs ab.
Die Besteuerung erfolgt in der Regel nachgelagert – Beiträge sind also bis zu gewissen Grenzen (je nach Durchführungsweg) von Steuern und Sozialabgaben befreit und werden erst in der Auszahlungsphase besteuert. So wird ein großer Teil der Beiträge durch Ersparnisse im Bereich der Sozialabgaben und Steuern finanziert. Da in der Rentenphase durch geringes Einkommen meist ein geringerer Steuersatz anfällt, ergeben sich attraktive Ersparnisse. So können allein diese dazu führen, dass die betriebliche Altersvorsorge einträglicher ist als rein private und staatlich geförderte Altersvorsorgemaßnahmen.
In folgender Tabelle wird dargestellt, wie sich die Förderung je nach Durchführungsweg gestaltet. Die Beiträge an die jeweiligen Versorgungswerke sind in bestimmter Höhe von Steuern und Sozialabgaben befreit oder können noch nach der alten Regelung pauschal besteuert werden.
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Durchführungsweg |
Entgeltumwandlung |
Arbeitgeberfinanzierung |
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Pensionskasse |
Neuzusagen: 2544 € steuer- und sozialabgabenfrei +1800 € steuerfrei Altzusagen**: Pauschalbesteuerung*** möglich* Riester- und Rürup-Förderung möglich |
2544 € steuer- und sozialabgabenfrei Altzusagen**: Pauschalbesteuerung*** möglich*, sozialabgabenfrei |
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Pensionsfonds |
2544 € steuer- und sozialabgabenfrei Neuzusagen: +1800 € steuerfrei Riester- und Rürup-Förderung möglich |
2544 € steuer- und sozialabgabenfrei Neuzusagen: +1800 € steuerfrei |
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Direktversicherung |
Neuzusagen: 2544 € steuer- und sozialabgabenfrei +1800 € steuerfrei Altzusagen**: Pauschalbesteuerung***, sozialabgabenfrei bei Sonderzahlungen bis zu 1752 € |
Neuzusagen: 2544 € steuer-und sozialabgabenfrei +1800 € steuerfrei Altzusagen**: Pauschalbesteuerung***, sozialabgabenfrei
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Direktzusage |
in unbegrenzter Höhe steuerfrei, bis zur Höchstgrenze sozialabgabenfrei (2008: 2544 €) |
in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei |
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Unterstützungskasse |
in unbegrenzter Höhe steuerfrei, bis zur Höchstgrenze sozialabgabenfrei (2008: 2544 €) |
in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei |
* Bei Pensionskassen ist die Pauschalbesteuerung bei Altzusagen für Beiträge über die Höchstgrenze der steuerfreien Entgeltumwandlung hinaus bis zu 1752/2148 € möglich. Dies gilt nur, wenn diese nicht bereits durch Beiträge des Arbeitgebers ausgeschöpft werden.
** Altzusagen sind Zusagen, die vor dem 1. Januar 2005 gemacht wurden
*** Bei der Pauschalbesteuerung werden die Beiträge pauschal mit 20 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belastet und bleiben in der Auszahlungsphase bei Kapitalleistungen steuerfrei, bei Rentenzahlungen wird nur der Ertragsanteil besteuert.
