Wahl des Durchführungsweges
Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich darüber, welcher Durchführungsweg gewählt wird. Schlussendlich entscheidet jedoch der Arbeitgeber über den Durchführungsweg für seine Angestellten.
Dabei kommen folgende Durchführungswege in Frage:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
Es bestehen aber einige Regelungen, die Arbeitnehmern Rechte bei der Wahl des Durchführungswegs einräumen. Sollte der Arbeitgeber keinerlei Angebot machen, können Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung bestehen. Außerdem besteht ein Anrecht darauf, einen Durchführungsweg angeboten zu bekommen, der sich für die Riester-Förderung eignet.
