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Auszahlung

Hinsichtlich der variantenreichen Möglichkeiten, Leistungen im Alter auszuzahlen, ähnelt die Unterstützungskasse der Direktzusage. Auch hier ist eine Wahl zwischen lebenslanger Monatsrente und Kapitalleistung gegeben.

Diese kann auch steuerlich vorteilhaft auf mehrere Jahre verteilt werden. Eine Kombination mit Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebenenschutz ist zulässig. Diese können ebenfalls mit Kapitalleistungen ausgestaltet sein. Kapitalleistungen können als Einkünfte für eine mehrjährige Tätigkeit besteuert werden. Hier fällt eine geringere Steuerlast an. Dies ist nur bei Direktzusagen und Unterstützungskassen möglich und auch nur dann, wenn die Kapitalleistung nicht auf mehrere Jahre verteilt wird.


Höchstrente
Eine Sonderregelung bei Unterstützungskassen ist die Begrenzung der Rentenhöhe durch steuerliche Auflagen. Für 88 % der Leistungsempfänger begrenzt sich die maximale Höhe der Jahresleistung auf 25.769 €. Eine Überschreitung ist nur für wenige Prozent der versorgten Arbeitnehmer möglich.

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