Rendite und Risiko
Die Anlage des Geldes, das über Pensionskassen investiert wird, erfolgt sicherheitsorientiert zu maximal 35 % in Aktien. Alle Pensionskassen werden von der Versicherungsaufsicht kontrolliert.
Aus diesem Grund besteht hier auch keine Pflicht, Vorsorgeleistungen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abzusichern. Dies senkt die Kosten, auch im Vergleich zu Pensionsfonds.
Wettbewerbspensionskassen, die nicht reguliert sind, müssen einen festen Garantiezins von derzeit 2,25 % leisten, sind in der Ausgestaltung ihrer Angebote aber freier als die regulierten Pensionskassen. Diese müssen jedes Angebot von der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) genehmigen lassen, können dabei aber in ihren Tarifen höhere Zinssätze anbieten. Dies hat zur Folge, dass die garantierten Leistungen, die man als Betriebsrentner im Alter erwarten kann, oft höher liegen. Die Angebote können sich aber je nach Tarif und Anbieter deutlich unterscheiden.
Neben den angesprochenen verzinsten Tarifen besteht seit der Änderung des Betriebsrentengesetzes auch die Möglichkeit, fondsgebundene Tarife anzubieten. Diese können theoretisch bis zu 100 % des Kapitals am Kapitalmarkt investieren. Ebenso sind Tarife ohne Mindestzins und ohne Rentenerhöhungen möglich. Bei solchen Tarifen wird lediglich die Summe des eingezahlten Kapitals garantiert.
Sicherheit
Pensionskassen decken die Rentenansprüche stets voll ab. Wichtig ist aber, dass sie keiner gesetzlichen Auflage unterliegen, die Rentenanwartschaften vor Insolvenzfällen schützt. Der Sicherungsfonds „Protector“ nimmt ausschließlich Wettbewerbspensionskassen auf. Regulierte Pensionskassen hingegen werden nicht über ihn abgesichert. Dies muss jedoch kein Sicherheitsnachteil sein, da regulierte Pensionskassen in regelmäßigen Zeitabständen von der BaFin kontrolliert werden. Dennoch bedeutet dies nicht, dass eine Kürzung der variablen Anteile der Pensionsansprüche nicht durchaus vorkommen kann.
Einschränkend gilt, dass die Zusage der Leistungen ja grundsätzlich über den Betrieb besteht – laut Gesetz ist dieser schlussendlich auch für deren Einhaltung verantwortlich. Dies gilt natürlich nur für die zugesagten Garantieleistungen – Überschussanteile, zum Beispiel Erträge fondsgebundener Policen, können nicht garantiert werden und sind somit Risiko des Arbeitnehmers. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer vor Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse immer prüfen, ob das Pensionskassen-Angebot der eigenen Einstellung zum Risiko entspricht. Der Ertragsanteil sollte dabei stets nur als Ergänzung betrachtet werden, auf den man im Rentenalter nicht angewiesen ist.
