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Pensionsfonds

Eine noch recht junge Form des externen Durchführungswegs ist der Pensionsfonds. Diese Art der Durchführung betrieblicher Altersvorsorge besteht erst seit 2001 und umfasst bisher nur etwa 0,1 % des gesamten Deckungskapitals.

Ein Pensionsfonds ist meist in Form einer Aktiengesellschaft (AG) oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VaG) organisiert und rechtlich eigenständig. Der Hauptunterschied zu Pensionskassen ist die Möglichkeit der deutlich freieren Gestaltung des Kapitalinvestments.

Pensionsfonds haben theoretisch die Möglichkeit, das angelegte Kapital bis zur vollen Höhe in Aktien zu investieren. Dies führt zu einer höheren Renditechance, birgt aber auch höhere Risiken. Anwartschaften bestehender Versorgungswerke, etwa Direktzusagen, können steuerlich gefördert auf Pensionsfonds übertragen werden.

Tarifvorbehalt
Für Pensionsfonds gilt ein Tarifvorbehalt. Wenn in einer Branche ein Tarifvertrag besteht, der Vorgaben hinsichtlich eines bestimmten Pensionsfonds macht, hat dieser Vorrang. Die tarifgebundenen Unternehmen können ihren Mitarbeitern keinen anderen Pensionsfonds anbieten.

Ethische Investmentprinzipien
Heutzutage spielen soziale oder ökologische Werte auch bei der Kapitalanlage eine immer größere Rolle. Somit ist dieses Thema für viele Menschen auch bei der Suche nach einer geeigneten Form der Altersvorsorge von Bedeutung. Einige Pensionsfonds tragen dem Rechnung und nehmen bei ihrer Investmentpolitik neben Rendite und Sicherheit auch auf ethische Werte Rücksicht. Die Frage etwa, wie umweltfreundlich Unternehmen produzieren oder ob in einem Land, in dem investiert wird, Arbeitsbedingungen vorherrschen, die mit den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation konform gehen, kann dem Kapitalinvestment als Kriterium zugrunde liegen. Für die Details, zum Beispiel Ausschlusskriterien des Investments und die Rendite der Vergangenheit, sollten genaue Informationen eingeholt werden.

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