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Steuern und Abgaben

Bis Ende 2004 konnten Direktversicherungen noch mit pauschaler Besteuerung zugesagt werden. Hier konnten Beiträge in Höhe von maximal 1.752 €, in Einzelfällen bei Durchschnittsbildung bis zu 2.148 €, pauschal mit 20 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden.

Auch waren sie bis zu dieser Höhe von Sozialabgaben befreit. Im Rentenalter waren Kapitalabfindungen steuerfrei, Leibrenten waren nur mit dem Ertragsanteil ab Rentenbeginn steuerpflichtig. Für Altzusagen bestehen diese Regelungen unter gewissen Bedingungen fort. Für Verträge aus Altzusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, besteht eine Übergangsregelung (siehe Pauschalbesteuerung).

Neuzusagen werden nachgelagert besteuert. Beiträge bis zu 2.544 € (Wert für 2008) sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Somit können diese in der Einzahlungsphase aus dem Brutto geleistet werden und erhöhen den Anteil der Beiträge, der effektiv verzinst wird. Die Besteuerung und die Belastung mit Sozialabgaben greift dann im Rentenalter.

Wenn die Pauschalbesteuerung nicht zur Anwendung kommt, ist ein Zusatzbetrag von 1.800 € pro Jahr als Beitrag steuerfrei. Auf diesen fallen dann aber Sozialabgaben an.

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