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Rendite und Risiko

Direktversicherungen dürfen einen Garantiezins anbieten. Dieser liegt 2008 bei 2,25 %. Darüber hinaus können Überschüsse erwirtschaftet werden, auf die aber kein Rechtsanspruch besteht.

Durch das Engagement am Kapitalmarkt weisen fondsgebundene Policen einen höheren Risikoanteil auf, was die Renditechance steigert. Einen Garantiezins weisen solche Policen dagegen selten auf. Hier ist nur der Erhalt der eingezahlten Beträge garantiert. Das kann die Gefahr eines tatsächlich sinkenden Realwerts bedeuten, denn schließlich steigen durch Inflation die Lebenshaltungskosten.

In jedem Fall sollte somit vor Abschluss eines Direktversicherungsvertrags geprüft werden, ob es sich bei der betreffenden Versicherung um ein solides Unternehmen handelt und ob der angebotene Vertrag mit der persönlichen Einstellung zum Risiko der Kapitalanlage konform geht. Rendite steigernd wirkt sich aus, wenn Tarife gleich für das Kollektiv der Angestellten geschlossen werden. Hier können die Verwaltungskosten umgelegt werden.

Direktversicherungen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) kontrolliert und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Sie können maximal 35 % des Kapitals in Aktien investieren. Dies gilt jedoch nicht für fondsgebundene Policen. Als weiterer Sicherheitsfaktor kommt hinzu, dass 2005 ein Sicherungsfonds für Direktversicherungen eingeführt wurde. So ist das Kapital, das für oder von Arbeitnehmern eingezahlt wurde, auch im Insolvenzfall des Versicherungsunternehmens gesichert. Ein Eigenanteil von bis zu 5 % der garantierten Leistung kann dabei durchaus vorkommen.

Arbeitgebern ist es möglich, Direktversicherungen zu verpfänden und zu beleihen. Dies kann allerdings nur geschehen, wenn die Direktversicherung allein durch den Arbeitgeber und nicht durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Im Unterschied zum Regelfall ist dann eine zusätzliche Absicherung gegen Insolvenz über den Pensions-Sicherungs-Verein notwendig.

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