Beiträge und Auszahlung
Wie auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds können maximal 2.544 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Wenn auf die Pauschalbesteuerung verzichtet wird, die bis Ende 2004 zugesagt werden konnte, kommen noch einmal 1800 € steuerfrei hinzu.
Bei Zusagen bis Ende 2004 wurde die pauschale Besteuerung angewandt. Hier konnten Beiträge bis 1.752 € pauschal besteuert eingezahlt werden. In Einzelfällen war, bei Durchschnittsbildung, auch ein Betrag bis zu 2.148 € möglich. Durch die Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung besteht diese Möglichkeit bei Zusagen ab 2005 nicht mehr (Ausnahmen: siehe Pauschalbesteuerung).
Nachteil von Direktversicherungen kann, je nach Vertrag, die mangelnde Flexibilität der Beitragshöhe sein. Eine Reduzierung der Beiträge sehen viele Verträge nicht vor. Hier sollten die Vertragsmodalitäten geprüft werden.
Beitragsgestaltungsmöglichkeit bei Arbeitgeberfinanzierung
Wenn der Arbeitgeber Leistungen zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt, stellt dies für ihn eine weitere, finanzielle Belastung dar. Denn einmal zugesagte Leistungen können nur schwer wieder entzogen werden. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn die Geschäftsentwicklung in der Zukunft unsicher ist, Arbeitnehmern aber trotzdem Anreize geboten werden sollen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit einer Direktversicherung von vornherein auf eine bestimmte Laufzeit auszulegen. Dabei läuft der Tarif zwar bis zum Rentenalter, die Beiträge des Arbeitgebers fließen dabei aber nur für eine festgelegte Zeit. Danach kann die Zahlung entweder ausgesetzt oder aber um eine erneut festgelegte Zeitspanne verlängert werden.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Höhe der arbeitgeberfinanzierten Beiträge an die Geschäftsentwicklung zu koppeln und zum Beispiel vom Gewinn abhängig zu machen. Es kann aber ein Mindestbeitrag und, unter Berücksichtigung der Höchstsumme, die steuerlich gefördert wird, eine maximale Beitragshöhe festgelegt werden.
Auszahlung
Im Rentenalter können Leistungen aus einer Direktversicherung in verschiedenen Formen ausgezahlt werden. Die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente ist der Regelfall. Eine Kapitalabfindung als Einmalzahlung ist aber als Option möglich. Auch ein Auszahlungsplan mit 30 % Einmalleistung ist möglich. Das verbleibende Kapital wird in diesem Fall in gleichbleibenden oder steigenden Raten bis zum 85. Lebensjahr ausbezahlt - dann tritt eine Restrentenversicherung ein.
