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Arbeitgeberwechsel

Der Wechsel des Arbeitgebers ist stets ein Faktum, das bei der betrieblichen Altersvorsorge bedacht werden sollte. Bei einer Direktversicherung ist deren hohe Flexibilität in dieser Hinsicht ein klarer Vorteil.

Denn hier gestaltet sich ein Wechsel des Arbeitgebers am einfachsten. Die Bindung ist gering und für einen möglichen neuen Arbeitgeber ist die Übernahme eines bestehenden Altersversorgungsvertrags über eine Direktversicherung unkompliziert. Es sollte auf die Unwiderrufbarkeit des Bezugsrechts geachtet werden.

Zwischen Direktversicherungen und Pensionskassen innerhalb des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft besteht ein Übertragungsabkommen, das Arbeitgeberwechsel vereinfacht. Es kann das sogenannte versicherungsvertragliche Verfahren angewandt werden.

Außerdem ist es in der Regel problemlos möglich, bestehende Verträge auch nach Ausscheiden aus einem Unternehmen privat fortzuführen.

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