Ausscheiden aus dem Betrieb
In Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge stellen sich viele Menschen die Frage, was passiert, wenn man den Arbeitgeber wechselt oder aus sonstigen Gründen aus einem Unternehmen ausscheidet.
In diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten.
Der Rentenanspruch nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen besteht nur fort, wenn einige Bedingungen erfüllt sind: Nur bei Unverfallbarkeit der Anwartschaft haben Arbeitnehmer auch nach Ausscheiden einen Rentenanspruch. Diese liegt vor, wenn eine gewisse Dauer der Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Alter erreicht sind (siehe hierzu Unverfallbarkeit). Wenn Arbeitnehmer allerdings Teile ihres Bruttogehalts im Rahmen der Entgeltumwandlung für die Betriebsrente verwenden, ist die Anwartschaft von Beginn an unverfallbar.
Für die Höhe der Anwartschaften, die Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen erworben haben, siehe Höhe unverfallbarer Anwartschaften.
