Betriebliche Altersvorsorge
47,2 % der Arbeitnehmer verfügten laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) im Jahr 2008 über eine betriebliche Altersvorsorge, wobei 416,3 Milliarden Euro angelegt wurden.
Gleichzeitig haben sich 15,7 % der Deutschen noch nie mit dem Thema betriebliche Altersvorsorge beschäftigt. Grundsätzlich aber hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, weshalb sich die Wahl eines Arbeitgebers nach dessen Leistungsangebot der betrieblichen Altersvorsorge richten sollte. Tatsächlich machten aber nur 9 % die Wahl ihres Arbeitgebers vom Angebot der betrieblichen Altersvorsorge abhängig. Rund 65 % der Unternehmen bieten eine betriebliche Altersvorsorge an (Stand: 2007).
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden durch den Arbeitgeber oder durch die Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer geleistet. Es gibt allerdings auch Mischformen. Im Jahr 2007 lag der Anteil der ausschließlich durch Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersvorsorge bei 22 %. Hingegen nahmen die Mischform 49 % der Versicherten in Anspruch, die Entgeltumwandlung dagegen nur 14 %.
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Der Arbeitgeber sollte seine Mitarbeiter über die betriebliche Altersvorsorge normalerweise aufklären. 34 % der Beschäftigten wurden allerdings noch nie von ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge unterrichtet (Stand: 2007). Gleichzeitig aber werden 29 % der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber einmal jährlich über ihre Möglichkeiten informiert.
Arbeitnehmer können verschiedene Arten beziehungsweise Durchführungswege der Altersvorsorge anbieten. So ist eine Anlage bei Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Direktzusagen und Direktversicherungen möglich. Der garantierte Zinssatz liegt für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung seit dem 1. Januar 2007 bei mindestens 2,25 %. 56 % der betrieblichen Altersvorsorge wird bei Direktzusagen angelegt, was im Jahr 2006 etwa 233 Milliarden Euro entsprach. An zweiter Stelle stehen die Pensionskassen mit 91,6 Milliarden Euro, womit sie 22 % der Deckungsmittel in Anspruch nahmen. Nur 0,5 % der Gelder, also 2,2 Milliarden Euro wurden bei Pensionsfonds angelegt.
Die Entgeltumwandlung ist seit dem 1. Januar 2002 bei der betrieblichen Altersvorsorge möglich, wobei ein Teil des Bruttogehalts als betriebliche Altersvorsorge angelegt wird. Diese Anlage ist seit dem 1. Januar 2005 bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und zusätzlichen 1.800 € pro Jahr steuerfrei. In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 54.600 € pro Jahr, in den alten Bundesländern bei 64.800 € pro Jahr. Dies entspricht einem maximalen Steuerfreibetrag von 3.984 € in den neuen und 4.392 € in den alten Bundesländern. Bei Direktzusagen und Unterstützungskassen sind für die betriebliche Altersvorsorge keine steuerlichen Einschränkungen zu beachten. Seit dem 1. Januar 2008 müssen jedoch Sozialbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer bei allen Durchführungswegen geleistet werden. Eine vollständige Besteuerung findet im Alter bei der Auszahlung der Rente statt.
Im Durchschnitt beträgt die betriebliche Rente 405 € monatlich. Männer erhalten durchschnittlich sogar 473 €, während Frauen 313 € der betrieblichen Altersvorsorge als Rente ausgezahlt bekommen. Das Angebot an Möglichkeiten für Arbeitnehmer ist sehr groß für eine betriebliche Altersvorsorge. Entgeltumwandlung gehört inzwischen zu einer oft genutzten Form der Vorsorge. Einen betriebliche Altersvorsorge Rechner in Anspruch zu nehmen wird Arbeitnehmern daher empfohlen.
