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Die Gesundheitsprüfung

Der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers hat einen großen Einfluss auf die Berechnung des Beitragssatzes und auf das Risiko, im Laufe seines Arbeitslebens von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein.

Deshalb wird im Versicherungsantrag detailliert nach eventuellen Beschwerden oder Vorerkrankungen gefragt. Die Versicherungsunternehmen verlangen im Regelfall kein ärztliches Gutachten vor dem Vertragsabschluss, sondern erkennen die Angaben des Antragstellers vorläufig als wahrheitsgemäß an. Meldet der Versicherte jedoch tatsächlich eine Berufsunfähigkeit, wird sein aktueller Gesundheitszustand und auch die bisherige Krankengeschichte sehr genau überprüft. Diese Praxis der nachträglichen Prüfung verursacht den Versicherungsunternehmen wesentlich weniger Aufwand und schafft ihnen auch kein zusätzliches Verlustrisiko. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Versicherte keine vollständigen und korrekten Angaben gemacht hat, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag anzufechten. Hat er damit Erfolg, so muss er dem Betroffenen keine Rentenzahlungen leisten und kann die bisher eingeforderten Beiträge dennoch einbehalten.

Nachversicherung
Bei Vertragsabschluss sollte man zudem darauf achten, eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. Damit verpflichtet sich der Versicherer, dem Versicherungsnehmer im Nachhinein eine Aufstockung des Versicherungsschutzes zu ermöglichen, ohne eine neuerliche Gesundheitsprüfung zu verlangen. Steigt beispielsweise nach mehreren Jahren Berufspraxis das Gehalt oder vergrößert sich die Familie des Versicherten, kann ein höherer Bedarf an monatlicher Grundversorgung entstehen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit benötigt wird. Da die Erhöhung der versicherten Rente aber eine Änderung der Vertragsmodalitäten bedeutet, muss sich der Versicherte ohne eine Nachversicherungsgarantie möglicherweise erneut einer formalen Gesundheitsprüfung unterziehen, also alle Fragen zu seiner körperlichen Konstitution noch einmal beantworten. Hat er in der Zwischenzeit einen Unfall oder Krankheiten erlitten, wird ihm der Versicherungsschutz unter Umständen nicht mehr gewährt und die Police verliert ihre Gültigkeit.

Analoge Prämienangleichung
Mit einer Nachversicherungsgarantie wird dagegen nicht noch einmal nach dem Gesundheitszustand gefragt, sondern lediglich die Prämienzahlungen analog der gestiegenen Versicherungssumme erhöht. Teurer wird die Versicherung also auch in diesem Fall, jedoch besteht keine Gefahr des Verlustes der Police und der Versicherungsnehmer weiß sich und seine Familie geschützt.

Die Nachversicherungsgarantie wird zumeist schon im Vertrag für den Eintritt bestimmter Ereignisse zugesichert, beispielsweise eine Hochzeit oder Geburt. Macht der Versicherte tatsächlich davon Gebrauch, muss er eine Meldepflicht zwischen drei Monaten und einem halben Jahr einhalten, innerhalb derer dem Versicherer der Wunsch nach einer Nachversicherung mitgeteilt werden muss. Außerdem ist häufig keine unbegrenzte Aufstockung möglich, sondern von vornherein ein gewisser Höchstbetrag der Rente festgelegt.

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