Fehler
Macht der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsformulars fehlerhafte Angaben, sei es absichtlich oder aus Unwissenheit, so muss er die Konsequenzen dafür tragen.
Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass ihm bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit keine Zahlungen zustehen, obwohl er jahrelang seine Beiträge geleistet hat.
Fehler des Versicherers
Im Gegensatz dazu ist das Versicherungsunternehmen vor den Folgen der Fehler geschützt, die es selbst verursacht. Wird beispielsweise in einem Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 € monatlich vereinbart, durch einen Schreibfehler weist die Versicherungspolice jedoch 10.000 € aus, kann sich die Versicherungsgesellschaft auf § 119 BGB berufen und den Vertrag aufgrund eigener Fehler anfechten. Dieser Paragraph wurde ursprünglich eingeführt, um Unternehmen vor großen Verlusten durch Flüchtigkeitsfehler ihrer Mitarbeiter zu schützen.
Missbrauch der Schutzregelung
In der Versicherungspraxis haben sich jedoch einige Firmen diesen Paragraphen zunutze gemacht, um eigentlich gerechtfertigte Rentenzahlungen nicht an die betroffenen Versicherten leisten zu müssen. In diesen Fällen wurden angebliche Fehleinschätzungen des Risikos als Vorwand genutzt, um den gültigen Vertrag für ungültig zu erklären. Um derartige Vorgehensweisen der Versicherungsgesellschaft zu verhindern, kann sich der Versicherte nach dem Vertragsabschluss eine zusätzliche schriftliche Bestätigung dafür ausstellen lassen, dass die Police keine Fehler aufweist und in vorliegender Form gültig ist.
