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Vertragsanpassung und Kündigung

Ruhender Vertrag
Gerät der Versicherungsnehmer in finanzielle Not und kann die Prämienzahlungen für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr aufbringen, so ist nicht unbedingt eine Kündigung des Vertrags notwendig.

Stattdessen ist es bei den meisten Versicherungsanbietern möglich, den laufenden Vertrag eine Zeit lang ruhen zu lassen und keine Beiträge zu zahlen. Während dieser beitragsfreien Zeit entfällt allerdings auch der Versicherungsschutz, das heißt im Falle einer Berufsunfähigkeit hat der Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen. Außerdem verringert sich gleichzeitig die Höhe der künftigen Rentenzahlungen, da der Versicherte ja auch weniger Einzahlungen leistet.

Nachteil
In jedem Fall entsteht durch die gestundeten Zahlungen ein Nachteil, sobald der Vertrag reaktiviert wird. Das Versicherungsunternehmen hat zu diesem Zeitpunkt das Recht, eine erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen. Das bedeutet, der Versicherte muss alle Angaben zu seinem körperlichen Zustand erneut machen und eventuell aufgrund neuer Krankheiten oder Unfälle künftig höhere Prämien zahlen.

Aktualisierung
Durch die verstärkte Konkurrenz auf dem Versicherungsmarkt sahen sich die einzelnen Anbieter einem intensiven Wettkampf um die Gunst der Kunden gegenüber. Um die Attraktivität ihrer Verträge zu steigern, wurden die Versicherungsbedingungen abgeändert und bieten den Versicherungsnehmern nun deutlich bessere Konditionen. Wer also zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Police über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, erhält mehr Leistungen als Versicherungskunden mit älteren Verträgen. Es besteht jedoch die Option, sich mit dem Versicherungsanbieter in Kontakt zu setzen und um eine Vertragsangleichung zu bitten, damit die neuen Versicherungsbedingungen für ihre Policen Gültigkeit erhalten.

Wenn die Modifikationen der Bedingungen nicht mit einer gleichzeitigen Beitragserhöhung für Neukunden verbunden waren, sind die Versicherer sogar zu einer Angleichung der älteren Verträge verpflichtet. Andernfalls erhielte ein Teil der Versicherten bessere Leistungen bei gleichen Kosten, was gegen den Gleichbehandlungsparagraphen 11 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verstieße.

Vertragskündigung und Anbieterwechsel
Die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Regelfall für das gesamte Arbeitsleben vereinbart, beläuft sich also häufig über mehrere Jahrzehnte. Einmal jährlich hat der Versicherte dabei üblicherweise ein Kündigungsrecht mit einer Frist von etwa drei Monaten. Die Kündigung des bisherigen Vertrags mit der Absicht, anderswo einen neuen abzuschließen, ist aber meist nicht empfehlenswert. Mit höherem Lebensalter und möglicherweise mehr Vorerkrankungen wird jede später abgeschlossene Police nur noch gegen höhere Beiträge und zu schlechteren Konditionen verfügbar sein. Häufig werden die Versicherungsanträge älterer Interessenten auch gänzlich abgelehnt. Ist der alte Vertrag aufgrund schlechter Konditionen oder einer erheblich veränderten Lebenssituation wirklich nicht mehr tragbar, sollte zuerst die Police bei dem neuen Versicherungsunternehmen unterzeichnet werden, bevor man dem bisherigen Anbieter kündigt. Andernfalls riskiert der Versicherte einen vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes, falls ihm kein neuer Antrag bewilligt wird.

Eine Kündigung ist also nur dann unbedenklich, wenn sich der Versicherte bereits in den letzten Jahren seiner Erwerbstätigkeit befindet und inzwischen genügend finanzielle Reserven angespart hat, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit eigenständig abzusichern. Wurde indes die Berufsunfähigkeitspolice in Kombination mit anderen Versicherungen in einem Versicherungspaket abgeschlossen, ist eine separate Kündigung unter Umständen nicht möglich.

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