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Überschussbeteiligung

Da die Tarifbeiträge vorsichtig kalkuliert werden, entstehen bei den Versicherungsgesellschaften meist Überschüsse, die folgendermaßen verwendet werden:

  • Beim Bonussystem wird die garantierte Berufsunfähigkeitsrente entsprechend der Überschussbeteiligung erhöht.
     
  • Bei der Beitragsverrechnung erhält der Versicherte eine Beitragsgutschrift. Es wird nur ein niedrigerer Nettobeitrag fällig.
     
  • Bei der verzinslichen Ansammlung oder dem Schlussüberschuss wird die gesamte Summe bei Vertragsende ausgeschüttet.
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