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Selbständige und Berufsanfänger

Auch für Selbständige ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, da diese bei Invalidität keine Versorgung aus der Sozialversicherung erhalten.

Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen nur, wenn bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde, davon mindestens 36 Beiträge in den letzten fünf Jahren. Erfolgen aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung keine Zahlungen, werden diese Zeiten ebenfalls angerechnet. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, erhalten Versicherte keine Leistung, es sei denn, die Erwerbsminderung oder -unfähigkeit wurde durch einen Arbeitsunfall verursacht.

Berufsanfänger erhalten auf ihrem Rentenkonto eine Zurechnungszeit gutgeschrieben, wenn sie erwerbsgemindert sind. Dabei handelt es sich um fiktive Pflichtbeiträge, die den Rentenanspruch erhöhen oder ihn überhaupt erst ermöglichen. Deswegen sollte man bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit privat vorsorgen, indem man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Kommt es zu einem Verlust der Arbeitsfähigkeit durch Unfall oder Krankheit, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente.

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