Hausfrauen und Hausmänner
Nur wenige Versicherungen bieten die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen und -männer an. Wird sie angeboten, sind die Leistungen meist auf 500 bis 1.000 € monatliche Rente begrenzt und werden nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit gezahlt.
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Rente ist bei den meisten Versicherungsverträgen eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Manche Versicherer bieten eine Staffelregelung an, bei der man zum Beispiel bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit Anspruch auf die halbe Rente hat; so würde man erst ab 75 % Berufsunfähigkeit die volle Rente erhalten.
Der Versicherte erhält somit kein Geld, solange er einen anderen Beruf ausüben kann, der seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht. Selbst wenn diese Möglichkeit nur theoretisch besteht, kann die Zahlung verweigert werden. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, läuft die Lebensversicherung beitragsfrei mit. Man sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens bis zum Renteneintritt abschließen.
Welche Höhe man für die Berufsunfähigkeitsrente vereinbart, hängt von dem eigenen Lebensstandard und der aus der Invalidität resultierenden Versorgungslücke ab. Man muss klären, welches Einkommen benötigt wird, um den gewünschten Lebensstandard zu halten. Bei Ermittlung der Versorgungslücke sollte man einen regelmäßigen Betrag für die Altersvorsorge einkalkulieren.
