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Beamte

Auch für Beamte kann die private Berufsunfähigkeitsversicherung als zusätzliche Absicherung sinnvoll sein. Wenn man eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart, bezieht man bereits bei Dienstunfähigkeit Leistungen.

Ein Beamter ist dienstunfähig und wird in den Ruhestand versetzt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Ein Beamter kann aber auch bereits als dienstunfähig gelten, wenn er innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank war und keine Aussicht auf volle Gesundung in den nächsten sechs Monaten besteht.

Allgemein üblich ist jedoch die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel: „Ist die versicherte Person Beamter des öffentlichen Dienstes, so gilt sie als vollständig berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen beziehungsweise in den Ruhestand versetzt wird.“

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