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Das Risiko der Berufsunfähigkeit

Statistische Werte belegen, dass jedes Jahr etwa 200.000 Menschen in Deutschland berufsunfähig werden. Eine entsprechende Vorsorge lohnt sich also nicht nur für die Erwerbstätigen in sogenannten Risikoberufen.

Auch ein Büroangestellter kann beispielsweise durch ein Rückenleiden nicht mehr in der Lage sein, seiner bisherigen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Besteht in diesem Fall kein privater Versicherungsschutz, so ist der Betroffene laut deutschem Rentengesetz verpflichtet, eine andere Arbeit anzunehmen, auch wenn diese eine Verschlechterung seines bisherigen Lebensstandards bedeutet. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente steht ihm erst dann zu, wenn er gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kann.

Alternative Tätigkeitsausübung
Dies bedeutet in der Praxis, dass beispielsweise ein leitender Angestellter gezwungen sein kann, bei einer Berufsunfähigkeit auf eine Arbeit mit geringeren Qualifikationsanforderungen auszuweichen. Ist es ihm durch einen Unfall nicht mehr möglich, Außentermine wahrzunehmen und so einen wichtigen Aufgabenkomplex seiner Position zu erfüllen, so muss er auch einen Job in der Telefonzentrale des Unternehmens annehmen. Für diesen ist er zwar überqualifiziert und verfügt nun auch über wesentlich geringere Einkünfte, kann aber eigenständig einer Erwerbstätigkeit nachgehen und gilt damit nach den Maßstäben der gesetzlichen Rentenkasse nicht als berufsunfähig.

Dagegen wird dieser Sachverhalt im Prüfverfahren einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anders bewertet. Sie zahlt bereits dann, wenn dem bisher ausgeübten Beruf oder einer Tätigkeit auf vergleichbarer Ebene nicht mehr nachgegangen werden kann. Als Basis für die Beurteilung dient meist die Position, die der Versicherte beim Abschluss des Versicherungsvertrags bekleidet. Auf diese Weise muss er weder mit bedeutenden finanziellen Einbußen noch mit dem Verlust seines sozialen Status rechnen.

Psychische Überlastung
Dennoch wird das Risiko, von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, vor allem von jüngeren Menschen stark unterschätzt. Besonders wer sein Geld mit geistiger Arbeit verdient, geht nicht davon aus, durch körperliche Beeinträchtigungen berufsunfähig zu werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verläuft die Entwicklung jedoch dahingehend, dass die meisten Fälle von Invalidität nicht etwa von physischen, sondern von psychischen Krankheiten hervorgerufen werden. Besonders durch dauerhaften Stress, Überforderung und mangelnde Erholungsphasen sind Arbeitnehmer gefährdet, ihre geistige Belastbarkeit zu verlieren. Handelte es sich früher bei den von Berufsunfähigkeit Betroffenen hauptsächlich um ältere Arbeitnehmer ab etwa dem 55. Lebensjahr, so sinkt das Durchschnittsalter für einen erstmaligen Bezug von Leistungen aus dieser Versicherung mittlerweile stetig. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ursachen für die Beschwerden des Arbeitnehmers nicht mehr in körperlichen Gebrechen oder dem alterstypischen Nachlassen der Kräfte liegen, sondern zunehmend in psychischen Überlastungserscheinungen wie beispielsweise dem Burn-out-Syndrom.

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