Überschussbeteiligung
Überschüsse sind diejenigen Gelder, die das Versicherungsunternehmen durch die Prämienbeiträge seiner Kunden erwirtschaftet und nicht in Form vertraglicher Leistungen wieder an die Gemeinschaft der Versicherten auszahlt.
Sie entstehen, da die Finanzmathematiker bei der Errechnung des voraussichtlichen Geldbedarfs großzügig kalkulieren müssen, um eine Unterfinanzierung zu vermeiden. Zwar stehen ihnen als Orientierung verschiedene Statistiken über Schadenshäufigkeiten zur Verfügung, jedoch lassen sich die tatsächlich eintretenden Versicherungsfälle und deren Kosten nie mit exakter Genauigkeit vorhersagen. Um kein Risiko einzugehen, werden also stets höhere Aufwendungen veranschlagt, als die statistische Wahrscheinlichkeit erwarten lässt.
Ausschüttung der Überschüsse
Ist das Geschäftsjahr vorüber und es wurden Überschüsse erzielt, muss sich die Versicherungsgesellschaft an spezielle Vorschriften halten. Diese verbieten, dass die verbliebenen Gelder vollständig als Gewinn an das Unternehmen fließen und verlangen die Ausschüttung eines beträchtlichen Anteils an die Versicherungsnehmer. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen.
Zum einen existiert die Möglichkeit, sie mit den Versicherungsbeiträgen zu verrechnen. Dann wird dem Versicherungsnehmer ein Bruttobeitrag mitgeteilt, den er im Höchstfall zahlen muss. In den meisten Fällen kommt es jedoch nicht dazu, sondern durch die Anrechnung der Überschüsse muss nur ein deutlich geringerer Nettobetrag aufgebracht werden.
Eine andere Option sieht die Verrechnung der verbliebenen Gelder mit der Höhe der versicherten Rentenzahlung vor. Dies birgt allerdings den Nachteil, dass die Versicherungsnehmer nicht genau wissen, um welchen Betrag ihre Berufsunfähigkeitsrente dadurch erhöht wird. Außerdem profitieren nur diejenigen Versicherten, die auch tatsächlich von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind und somit Anspruch auf Leistungen erlangen. Der Großteil der Versicherungsnehmer muss jedoch nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden und zahlt demzufolge jahrelang unangemessen hohe Beiträge.
Alternativ gibt es auch Versicherer, welche die Überschüsse aufteilen und partiell mit den Beiträgen verrechnen, während der andere Anteil angesammelt und bei Auslaufen des Versicherungsvertrags an den Versicherten ausgezahlt wird. Auf diese Weise entgehen dem Versicherungsnehmer allerdings Zinsgewinne, die er mit dem angesammelten Betrag bei anderen, lukrativeren, Anlagemöglichkeiten hätte erzielen können.
