Leistungen
Für Versicherungs- gesellschaften ist entscheidend, zu welchem Grad der Versicherte von einer Berufsunfähigkeit betroffen ist. Dieser wird mit einem bestimmten Prozentsatz bemessen.
Um vom Eintritt einer Berufsunfähigkeit auszugehen, muss dieser Prozentsatz ein im Versicherungsvertrag festgelegtes Mindestmaß erreichen, zumeist liegt es bei 50 %. Allerdings existieren dafür keine gesetzlichen Vorschriften, es können also auch 30 % oder 70 % vereinbart werden. Dieser Wert beeinflusst auch die Höhe der Prämienzahlungen des Versicherungsnehmers; da das Risiko eines Versicherungsfalls geringer ist, je höher der Mindestgrad der Berufsunfähigkeit festgesetzt wurde.
Ärztliches Gutachten
Die Beurteilung des vorliegenden Prozentsatzes muss durch ein ärztliches Gutachten ermittelt und bewiesen werden. Dabei kann auch diagnostiziert werden, dass der Versicherte zu 100 % berufsunfähig ist und somit eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt. Jedoch besitzt diese ärztliche Bewertung keine endgültige Aussagekraft, sondern der Betroffene wird weiterhin beobachtet. Tritt im Laufe der Zeit eine Besserung seines Zustandes ein und der erforderliche Prozentsatz wird demnach unterschritten, erlischt der Anspruch auf Leistungen des Versicherers.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Neben dem Grad der Berufsunfähigkeit ist auch deren voraussichtliche Dauer von Belang. Häufig zahlt der Versicherer nur, wenn der Betroffene seiner Tätigkeit für mindestens sechs Monate nicht mehr nachgehen kann. Als Mindestmaß für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit wird meist eine Zeitspanne von drei Jahren anberaumt. Sind diese Kriterien erfüllt, so zahlt das Versicherungsunternehmen dem Kunden eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe bereits bei Vertragsabschluss festgelegt worden ist. Gleichzeitig wird der Betroffene von der Zahlungspflicht der Versicherungsprämie befreit.
