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Gesundheit

Bei der Berechnung des individuellen Beitragssatzes berücksichtigen die Versicherungsanbieter vor allem den Gesundheitszustand des Antragstellers.

Dieser kann sogar der Grund für eine Ablehnung des Versicherers sein, wenn eine oder mehrere der Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit bereits vorliegen. Dazu gehören Herzleiden, psychische Krankheiten, Krebsvorerkrankungen und Beschwerden durch Diabetes, Rückenschmerzen oder Bluthochdruck. Leidet der Interessent an einer dieser Erkrankungen, ist der Abschluss einer vollständigen Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn in der Regel schwierig. Die Versicherungsunternehmen sichern sich gegen derart erhöhte Risiken häufig durch Ausschlussklauseln ab, gemäß derer sie bei einem Eintritt des Versicherungsfalls durch eine der Vorerkrankungen nicht zahlungspflichtig sind. Darauf sollte sich der Versicherungsnehmer jedoch nicht einlassen, da sonst ein erhebliches Gefahrenpotenzial nicht abgedeckt wird und er im Ernstfall trotz der hohen Prämienzahlungen keine Leistung erhält.

Leistungsbefreiung bei Täuschung
Empfehlenswerter ist es, mit einer Erhöhung der monatlichen Beiträge die gesteigerten Risiken mitzuversichern. Auf keinen Fall sollte der Antragsteller im Vorhinein falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen. Wird der Versicherungsanbieter nämlich auf diese Weise arglistig getäuscht, befreit ihn das von seiner Leistungspflicht. Die Entdeckung des Betrugs ist zudem sehr wahrscheinlich, da die Krankenakte des Betroffenen beim Eintritt des Versicherungsfalls sehr genau vom Versicherungsunternehmen geprüft wird.

Risikozuschlag
Allgemein gilt die Regel, dass die Beitragszahlungen niedriger ausfallen, je besser der Gesundheitszustand des Interessenten eingestuft wird. Jedoch erhöhen nicht nur Unfälle, Krankheiten und chronische Beschwerden das Risiko der Berufsunfähigkeit, sondern auch außergewöhnliche Hobbys mit hoher Verletzungsgefahr. Betreibt der Versicherungsnehmer also Kampfsport oder verbringt seine Wochenenden bevorzugt auf einem Rennmotorrad beziehungsweise in einem Segelflugzeug, kann dies ebenfalls zu einer Antragsablehnung durch den Versicherer führen.

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