Beruf
Eines der wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung über die Versicherungskonditionen ist der Beruf, den die Person ausübt. Er bedingt schließlich in entscheidender Weise das Risiko, dem der Versicherte ausgesetzt ist und zugleich die körperlichen und geistigen Voraussetzungen, die zu seiner Ausübung notwendig sind.
Unerheblich ist bei der Bewertung durch den Versicherer, ob der Versicherungsnehmer den Beruf durch eine Ausbildung erlernt oder sich die nötigen Fähigkeiten erst bei Ausübung der Tätigkeit angeeignet hat.
Risikoberufe
Es gibt spezielle Berufe, deren Arbeitskräfte ganz offensichtlich zu den gefährdeteren Personen zählen, sei es durch das hohe Risiko bei der Ausübung oder durch die erheblichen physischen und psychischen Anforderungen an eine Person. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Charakteristika eines Berufszweigs, die ihn für die Versicherten besonders teuer machen: zum einen ein hoher Gefahrenfaktor, zum anderen ein gesteigerter Grad an erforderlichen Qualifikationen.
Als Beispiele für Berufe mit besonders hohem Verletzungsrisiko können Gerüstbauer oder professionelle Sportler genannt werden, während ein Berufsmusiker oder ein Hirnchirurg sehr von ihrer körperlichen Unversehrtheit abhängig sind. Darüber hinaus gibt es allerdings auch Arbeitsbereiche, deren Risikoträchtigkeit nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Doch kann eine Friseurin durch den täglichen Umgang mit verschiedenen Chemikalien ebenso gesundheitliche Schäden erleiden, wie für einen Bäcker die Entwicklung einer Mehlstauballergie das berufliche Aus bedeutet. Auch Lehrer unterliegen einem erhöhten Risiko, da sie während ihres gesamten Berufslebens unter besonderem psychischen Stress stehen. Jedoch wird nicht jeder Beruf individuell nach seiner Gefährdung klassifiziert, sondern einer bestimmten Berufsgruppe zugeteilt, um den Bearbeitungsaufwand der einzelnen Vertragsabschlüsse so effizient wie möglich zu gestalten.
- Berufsgruppe 1 umfasst all diejenigen Berufe, denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden kann, da sie nur einem geringen Risiko unterliegen. Dazu gehören vorwiegend Akademiker und Personen in leitenden Positionen.
- Berufsgruppe 2 vereint kaufmännische und technische Tätigkeitsbereiche, beispielsweise Büroangestellte, aber auch Verkäufer.
- Berufsgruppe 3 ordnet ihren Zugehörigen ein bereits erhöhtes Risiko zu. Dies betrifft Krankenschwestern, Mechaniker und Angestellte in der Gastronomie. Sie unterliegen einer gesteigerten körperlichen Belastung.
-
Berufsgruppe 4 fasst schließlich die Personen mit dem höchsten Risiko, von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, zusammen. Zu ihnen zählen Künstler und auch viele Handwerksberufe.
