Beitragsberechnung
Zahlungsfrequenz
Im Regelfall berechnen Versicherungsunternehmen die Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ein Jahr im Voraus. Da es sich bei diesem Versicherungstyp aber um vergleichsweise hohe Kosten handelt, wird den Versicherten alternativ oft eine Ratenzahlung ermöglicht.
Die ist allerdings effektiv teurer, da die Versicherungsgesellschaft bereits ab Jahresbeginn mit der Gesamtsumme kalkuliert und dem Versicherungsnehmer Zinsen berechnet, wenn dieser sich für eine Zahlung mehrerer Teilbeträge entscheidet. Üblicherweise beträgt der angewandte Verzinsungssatz nicht mehr als 5 %. Um diese Zusatzkosten einzusparen ist es empfehlenswert, den Beitrag jährlich in einer Summe zu begleichen, wenn es die finanziellen Verhältnisse des Haushalts zulassen.
Dynamische Beiträge
Die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt normalerweise mehrere Jahrzehnte, da jeder Anbieterwechsel in einem höheren Lebensalter mit einem Ansteigen der Beiträge verbunden ist. Bei einem derartig langen Zeitraum kommt ein weiterer Beeinflussungsfaktor hinzu: die Inflation. Da die Kaufkraft des Geldes um durchschnittlich 2 % pro Jahr sinkt, kann sich der effektive Wert der Rente im Laufe der Zeit halbieren. Das bedeutet, dass dem Versicherten, der im Alter von 55 Jahren berufsunfähig wird und seinen Vertrag 30 Jahre zuvor abgeschlossen hat, zwar die vereinbarten 1.000 € monatliche Rente ausgezahlt werden. Jedoch haben sich die Lebenshaltungskosten und Preise für Konsumgüter während dieser Zeit so verteuert, dass der Betroffene für seine Rente nur noch so viel kaufen kann, wie er 30 Jahre zuvor für 500 € bekommen hätte. Das Einkommen der Bevölkerung stieg zwar in dieser Zeit ebenfalls an und kompensiert auf diese Weise die finanzielle Mehrbelastung, der vereinbarte Betrag der Berufsunfähigkeitsrente ist allerdings auf dem Bedarfsstand zur Zeit des Vertragsabschlusses geblieben.
Prämienangleichung
Um dieses Defizit auszugleichen, kann bereits beim Vertragsabschluss eine Dynamisierung der Beiträge vereinbart werden. Dabei wird in der Regel einmal jährlich der Rentenbetrag der Inflationsrate angeglichen und demzufolge auch die zu zahlende Prämie erhöht. Auf diese Weise entstehen dem Versicherten zwar von Jahr zu Jahr höhere Beitragskosten, er erhält jedoch im Bedarfsfall eine ausreichende Zahlung zur Abdeckung seines Lebensunterhalts. Günstig ist es, sich die Entscheidung über eine Anpassung der Versicherungssumme einmal im Jahr offen zu halten.
Karenz
Um einen etwas niedrigeren Beitragssatz zu zahlen, besteht die Möglichkeit der Integration einer Karenzzeit in den Versicherungsvertrag. Sollte der Versicherungsfall eintreten, kann der Versicherte nicht mit einer sofortigen Zahlung der vereinbarten Rente rechnen, sondern muss die vereinbarte Karenzzeit abwarten. Diese kann beispielsweise einige Monate betragen und generiert dadurch eine Frist, während der festgestellt werden kann, ob die gesundheitlichen Beschwerden des Versicherten nur vorübergehend oder von dauerhafter Natur sind. Da sich auf diese Weise das Risiko unberechtigter Zahlungen für die Versicherungsgesellschaft verringert, werden dem Versicherungsnehmer günstigere Prämien berechnet. Allerdings muss dieser seinen Lebensunterhalt während der laufenden Karenzzeit aus eigenen Mitteln bestreiten. Wessen finanzielle Situation keinen mehrmonatigen Verdienstausfall abfedern kann, der sollte besser auf die Vereinbarung einer Karenzzeit verzichten und dafür die etwas höheren Beitragszahlungen in Kauf nehmen.
