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Kombinationen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Möglich ist der Vertragsabschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeits-versicherung oder einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung verbunden ist.

Meist empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zusammen mit einer Risikolebensversicherung. Somit wird zusätzlich der Todesfallschutz angeboten. Stirbt der Versicherte, haben die Angehörigen Leistungsanspruch. Die Kosten für die Kombination der beiden Versicherungen sind meist nur unwesentlich höher als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung, sie ist teilweise sogar günstiger.

Wird der Versicherte durch eine Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zu mindestens 50 % berufsunfähig, zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Der genaue Berufsunfähigkeitsgrad, ab dem die Versicherung zahlt, wird vorher vertraglich fixiert. In vielen Verträgen existiert noch die Klausel der abstrakten Verweisung, wonach der Versicherte außerstande sein muss „seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht“. Deswegen sollte man, wenn möglich, auf diese Klausel verzichten. Ist dies nicht möglich, sollte man versuchen, einen Verweisungsverzicht ab einem bestimmten Alter zu vereinbaren. Der Verweisungsverzicht führt zu einem höheren Beitrag. Ob die Versicherung die Leistung gewährt, kann auch von der prognostizierten Dauer der Berufsunfähigkeit abhängen. Manche Versicherer zahlen bereits bei einer prognostizierten Berufsunfähigkeit von sechs Monaten, andere erst bei drei Jahren.

Auch folgende Klausel sollte im Versicherungsvertrag, wenn möglich, nicht enthalten sein: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd ... Monate / Jahre außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“


Dynamisierung und Nachversicherungsgarantie
Um die Rentenhöhe an Inflation und erhöhte Bedürfnisse, zum Beispiel eine Familiengründung, anzupassen, gibt es zwei Möglichkeiten: die Dynamisierung und die Nachversicherungsgarantie. Bei der Dynamisierung wird die Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig um einen festen Prozentsatz erhöht. Somit steigen die Beiträge vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Man kann die Dynamisierung zeitweise aussetzen. In jedem Jahr kann gewählt werden, ob man die Erhöhung akzeptiert, ablehnt oder beispielsweise nur jedes zweite oder dritte Jahr dynamisiert. Lehnt man die Dynamisierung drei Jahre in Folge ab, ist eine Dynamisierung für den Rest der Vertragslaufzeit nicht mehr möglich. Bei der Nachversicherungsgarantie hat man unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einer Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung, die Möglichkeit, eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zu erwirken.

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