Gesetzliche Grundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten eine Zusammenfassung der Konditionen, die ein Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sollte.
Dabei sind sie für die Versicherungsanbieter allerdings nicht verpflichtend, sondern haben lediglich einen Empfehlungscharakter. Für die Versicherungsnehmer bieten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine effektive Orientierungshilfe, um die Produkte verschiedener Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen. Dennoch steht es jedem Versicherungsunternehmen frei, welche inhaltlichen Punkte es aus den vorgeschlagenen Bedingungen in seine Verträge übernimmt und ob es mit seinen Kunden individuelle Sonderregelungen trifft.
Rentengesetz
Bis zum Jahr 2001 war für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit jeder Bundesbürger durch eine gesetzliche Rentenzahlung bis zu seinem 65. Lebensjahr abgesichert. Durch die Reform des Rentengesetzes wurde dieser Schutz allerdings inzwischen relativiert.
Anstatt der bisherigen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird nun den Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, die entweder in voller Höhe oder zu 50 % bewilligt werden kann. Dabei ist nicht relevant, welche Art der Tätigkeit erlernt oder ausgeübt wurde, es zählt lediglich die Arbeitsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum pro Tag. Beläuft sich dieser auf weniger als sechs Stunden, wird eine halbe Erwerbsminderungsrente gewährt, bei weniger als drei Stunden ist diese voll zu zahlen. Diese Regelungen gelten allerdings nur für die deutschen Bundesbürger, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden; allen früher Geborenen steht noch immer eine Berufsunfähigkeitsrente zu.
Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
Die aktuellste Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes besitzt seit dem 1. Januar 2008 Gültigkeit und beinhaltet auch Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorher wurde dieses Themengebiet im VVG nicht behandelt, daher gelten für alle vor 2008 abgeschlossenen Verträge noch immer die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültigen Bestimmungen. In der neuen Version des Versicherungsvertragsgesetzes wird beispielsweise auf Regelungen zu Beantragungsformalitäten eingegangen, weiterhin auf Faktoren für das Entfallen der Leistungspflicht und auf den Umgang mit Verweisungen.
