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Erwerbsminderungsrente seit 2001

Seit dem 1. Januar 2001 gilt die zweistufige Erwerbsminderungsrente. Vor der Gesetzesänderung ging man bei Berufsunfähigen davon aus, dass der Versicherte in seinem bisherigen Beruf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf die Hälfte des Einkommens eines gesunden vergleichbaren Versicherten erzielen könne.

Es spielte keine Rolle, ob und in welchem Umfang der Versicherte in einem anderen Beruf erwerbsfähig war. Der Versicherte hatte folglich die Möglichkeit, noch zusätzliches Einkommen zu erzielen. Deshalb war die Rente für Berufsunfähige um ein Drittel geringer als diejenige für Erwerbsunfähige.

Für vor dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte wurde eine modifizierte Rente wegen Berufsunfähigkeit geschaffen, die sogenannte Rente bei Erwerbsminderung durch Berufsunfähigkeit. Kann man trotz Krankheit oder Behinderung mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten, erhält man keine Rente. Bei einer täglich möglichen Arbeitszeit von drei bis sechs Stunden erhält man die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente bekommt, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente entspricht rund 60 % der Rente, die man erhalten hätte, wenn man bis zum 57. Lebensjahr gearbeitet hätte.

Ist der Anspruch vor dem 1. Januar 2001 entstanden, wird die Berufsunfähigkeitsrente weiterhin gezahlt. Tritt Erwerbsunfähigkeit ein, sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu gering, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Der Abschluss einer Unfallversicherung reicht nicht aus, da in den meisten Fällen die Berufsunfähigkeit durch Krankheit verursacht wird, nicht durch Unfall. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist generell sinnvoll für Berufstätige jeden Alters. Auch Schüler, Auszubildende und Studenten sollten einen Versicherungsabschluss erwägen, da:

  • die finanziellen Probleme umso größer sind, je früher im Berufsleben die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist;
  • die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erheblich eingeschränkt sind;
  • ein Berufsunfähigkeitsschutz so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Ist man gesund, erhält man einen umfassenden Schutz zu einem günstigen Beitrag.

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung hängen sehr stark vom Eintrittsalter ab, da sie sich mit steigendem Alter erhöhen. Auch Geschlecht und Beruf spielen bei der Beitragsbemessung eine wichtige Rolle. Weitere relevante Faktoren sind zum Beispiel Rauchen oder gefährliche Hobbys.

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