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Eintritt der Erwerbsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden. Bei der Versicherungsgesellschaft sollte man folgende Unterlagen einreichen:

  • Erläuterung über die Ursache der Berufsunfähigkeit
     
  • Ausführliche Berichte der Ärzte, die den Versicherten behandeln beziehungsweise untersucht haben, mit Erläuterungen über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtlicher Dauer des Leidens und den Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit
     
  • Unterlagen über den Beruf und Veränderungen, die seit Eintritt der Berufsunfähigkeit aufgetreten sind
     
  • Bei Pflegebedürftigkeit eine Bescheinigung über Art und Umfang der Pflege
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