Zurück zum Rechner
Zurück zum Rechner
Eintritt der Erwerbsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden. Bei der Versicherungsgesellschaft sollte man folgende Unterlagen einreichen:
-
Erläuterung über die Ursache der Berufsunfähigkeit
-
Ausführliche Berichte der Ärzte, die den Versicherten behandeln beziehungsweise untersucht haben, mit Erläuterungen über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtlicher Dauer des Leidens und den Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit
-
Unterlagen über den Beruf und Veränderungen, die seit Eintritt der Berufsunfähigkeit aufgetreten sind
- Bei Pflegebedürftigkeit eine Bescheinigung über Art und Umfang der Pflege
