Stadtumbau Ost
Dem Wohnungsleerstand und Verfall ganzer Stadtteile im Osten Deutschlands will der Staat mit einem Programm zum Rückbau und zur Aufwertung entgegentreten.
Waren 1990 in Ostdeutschland noch 400.000 Wohnungen unbewohnbar, sind es 2001 bereits 600.000 gewesen. Insgesamt standen dort eine Million Wohnungen leer, gut 13 % des Wohnungsbestands in den neuen Ländern. Davon wurde nur noch die Hälfte auf dem Wohnungsmarkt angeboten. Damit drohen ganze Gebiete städtebaulich auseinanderzubrechen.
Eine weitere Auswirkung des Wohnungsleerstands sind verfallende Mietpreise. Grund dafür ist die negative demographische Entwicklung, die Abwanderung aufgrund des wirtschaftlichen Strukturwandels sowie wachsende Wohnansprüche. Mit dem Programm „Stadtumbau Ost“ möchte der Staat dieser Fehlentwicklung bis 2009 mit rund 2,5 Milliarden Euro entgegenwirken. Einerseits will die Bundesregierung renovierungswürdige Wohnungen aufwerten und andererseits unattraktive, baufällige Immobiliensubstanz abreißen.
Aufwertung
Teil des Programms „Stadtumbau Ost“ ist die Aufwertung der ostdeutschen Bausubstanz, bei dem Renovierungen an ehemals attraktiven Gebäuden gefördert werden. Möchte ein Eigenheimbesitzer in Ostdeutschland eine Sanierung oder Instandsetzung seines Altbaus vornehmen, kann er somit unter bestimmten Voraussetzungen acht Jahre lang einen Zuschuss aus dem Bauförderungsprogramm erhalten.
Zunächst ist die Lage des Objekts entscheidend: Die Immobilie muss sich in einem Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB, einem Erhaltungsgebiet gemäß § 172 BauGB oder in einem Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO befinden. Weitere Förderungsbedingungen sind:
- Das Objekt muss vor dem 1. Januar 1949 gebaut worden sein
- Wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht, muss sie vor dem 1. Januar 1960 erbaut worden sein
- Die Wohnfläche muss über 70 m² groß sein
- Erwerb der Immobilie nach dem 31. Dezember 2001
Der Geförderte darf auch folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten, die auch für die bereits abgeschaffte Eigenheimzulage galten:
- Ledige dürfen innerhalb von zwei Jahren nicht mehr als 81.807 € verdienen
- Verheiratete dürfen innerhalb von zwei Jahren nicht mehr als 163.614 € verdienen
- Pro Kind steigt die Einkommensgrenze um 30.687 €
Gefördert wird mit einem Zuschuss von jährlich 2,5 % der angerechneten Investitionskosten über acht Jahre, das sind rund 20 %. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss, die Vergabe hängt auch von der Haushaltskasse der jeweiligen Länder ab.
Rückbau
Ein wesentlicher Bestandteil des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ ist der Rückbau beziehungsweise Abriss dauerhaft leer stehenden, nicht mehr benötigten Wohnraums. Seit dem 1. Januar 2002 fördert der Staat den Abriss solcher Objekte. Möchte ein Immobilienbesitzer eine Rückbauförderung erhalten, muss sein Objekt in einem Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB liegen. Allein die jeweilige Gemeinde kann im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzepts diese Fördergebiete ernennen. Der Staat bezuschusst jeden Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche mit 60 € als einmaligen Festbetrag.
