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Ökologisch bauen

Soll ein Wohnhaus moderenen energetischen Anforderungen entsprechen, hat ein Bauherr die Möglichkeit, das Programm „Ökologisch bauen“ der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und öffentliche Körperschaften.


Der Bau von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern
Passivhäuser müssen bezüglich ihrer Energiebilanz höchsten Anforderungen genügen. Anstatt einer klassischen Heizung benötigen sie überwiegend passive Quellen, wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten, um für eine wohnliche Temperatur zu sorgen.


Förderungsbedingungen
Bei KfW-Energiesparhäusern darf der Primärenergiebedarf pro Jahr nicht mehr als 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche (kw/m²a) betragen, und der EnV-Wert den Höchstwert um mindestens 45 % unterschreiten (EnEV, Energieeinsparverordnung). Bei Passivhäusern darf der Primärenergiebedarf nicht 40 kW/m²a und der Heizwärmebedarf nicht 15 kW/m²a überschreiten.


Förderungsform

  • maximales Darlehen über 50.000 € pro Wohnung (100 % der Baukosten)
  • kein Disagio
  • Maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre
  • Zinsbindung zehn Jahre
  • Effektivzins 3,24 bis 3,96 %



Der Bau von KfW-Energiesparhäusern 60
Der Bauherr kann sich beim KfW-Programm „Ökologisch Bauen“ neben dem KfW-Energiesparhaus 40 auch für ein KfW-Energiesparhaus 60 entscheiden. Die einzuhaltenden Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs sind dabei etwas höher, sodass die Investitionskosten naturgemäß niedriger sind.


Förderungsbedingungen
Bei KfW-Energiesparhäusern 60 darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht höher als 60 kW/m²a betragen, der EnEV-Wert muss um mindestens 30 % unterschritten werden.


Förderung:
 

  • maximales Darlehen über 50.000 € pro Wohnung (100 % der Baukosten)
  • 4 % Disagio
  • maximale Laufzeit 30 Jahre
  • zehn Jahre Zinsbindung
  • Effektivzins je nach Laufzeit 4,67 bis 4,96 %



Heizungstechnik
Bei neuen Gebäuden, die nicht als KfW-Energiesparhaus gefördert werden, hilft der Staat bei dem Einbau von Heizungstechnik, die auf erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah- und Fernwärme basiert. Darunter fallen:
 

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen
  • Lüftungsanlagen
  • Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung
  • Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme



Förderung:
 

  • maximales Darlehen über 50.000 € pro Wohnung (100 % der Investition)
  • Disagio 4 %
  • Maximale Laufzeit 30 Jahre
  • Zinsbindung zehn Jahre
  • Effektivzins je nach Laufzeit 4,67 bis 4,96 %
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