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CO2-Gebäudesanierung

Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist für alle Eigenheimbesitzer gedacht, die ihre Immobilie unter dem Gesichtspunkt der Emissionsminimierung grundlegend sanieren wollen (KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Dabei gilt es, Folgendes zu beachten. Seit 2007 gibt es im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms alternativ zu zinsgünstigen Darlehen auch Zuschüsse. Diese sind vor allem für Eigentümer geeignet, welche die Sanierung zum größten Teil aus eigenen Mitteln finanzieren können. Wer mehr als 30 % Fremdmittel braucht, sollte besser die KfW-Darlehensvariante wählen. In diesem Fall sollte man die maximale Kreditsumme beantragen, auch wenn man die Investitionskosten allein abdecken könnte. Der Grund hierfür ist, dass selbst eine festverzinsliche Geldanlage einen höheren Zins als das KfW-Darlehen aufweist. Förderungsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Sanieren auf Neubauniveau
Teil des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist das „Sanieren auf Neubauniveau“. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an vor 1984 gebauten Häusern, die eine Einhaltung oder Unterschreitung der für Neubauten geltenden Werte der Energiesparverordnung (EnEV) zur Folge haben.

Darlehensförderung:

  • Bei einer Unterschreitung des EnEV-Werts von bis zu 30 % gibt es 12,5 % Tilgungszuschuss
  • Bei knapper Einhaltung der Werte beträgt der Tilgungszuschuss 5 %
  • maximales Darlehen über 50.000 Euro pro Wohnung (100 % der Investitionskosten)
  • kein Disagio
  • maximal 30 Jahre Laufzeit
  • zehn Jahre Zinsbindung
  • Effektivzins bei 20 Jahren Laufzeit: 2,37 %
  • Effektivzins bei 30 Jahren Laufzeit: 2,68 %



Zuschussförderung:

Bei einer Unterschreitung des EnEV-Werts von bis zu 30 % gibt es 12,5 % Tilgungzuschuss und 17,5 % Zuschuss, maximal 8.750 €

Bei knapper Einhaltung der Werte beträgt der Tilgungszuschuss 5 % und der Zuschuss 10 %, maximal 5.000 €


Maßnahmenpakete
Diese Förderung im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungprogramm gilt für Investitionen an Häusern, die vor dem 1. Januar 1995 gebaut wurden. Folgende Arbeiten werden nur als Gesamtpaket gefördert:

Maßnahmenpaket 0:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Dachs
  • Erneuerung der kompletten Fenster
  • Wärmedämmung der Kellerdecke oder erdberührter Außenflächen beheizter Räume



Maßnahmenpaket 1:

  •  
  • Erneuerung der Heizung
  • Wärmedämmung des Dachs
  • Wärmedämmung der Außenwände



Maßnahmenpaket 2:

  • Erneuerung der Heizung
  • Wärmedämmung des Dachs
  • Wärmedämmung der Kellerdecke oder erdberührter Außenflächen beheizter Räume
  • Erneuerung der kompletten Fenster



Maßnahmenpaket 3:

  • Erneuerung der Heizung
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Erneuerung der kompletten Fenster



Das Maßnahmenpaket 4 umfasst die Durchführung von mindestens drei der sechs möglichen Einzelmaßnahmen. Die Maßnahmenpakete werden entweder durch einen Zuschuss von 5 % der Investitionskosten, allerdings maximal 2.500 €, oder über ein Darlehen gefördert:

  • maximales Darlehen über 50.000 € pro Wohnung (100 % der Investitionskosten)
  • kein Disagio
  • maximal 30 Jahre Laufzeit
  • zehn Jahre Zinsbindung
  • Effektivzins bei 20 Jahren Laufzeit: 2,37 %
  • Effektivzins bei 30 Jahren Laufzeit: 2,68 %
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