CO2-Gebäudesanierung Baubegleitung
Bei der Durchführung von CO2-Gebäudesanierungsmaßnahmen wird die Begleitung durch einen Sachverständigen wie einem Architekten oder Energieberater von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.
Bedingung ist jedoch, das die EnEV (Energiesparverordnung) eingehalten wird. Diese Art der Förderung gilt bei Maßnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser und kann nur in Verbindung mit der sogenannten Zuschuss- oder der Kreditvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gewährt werden. Die Förderung kann erst für die detailliertere Planung der Sanierung und nachfolgender einzelner Arbeitsschritte bewilligt werden, die der Sachverständige zum Beispiel im Rahmen der Ausführung von Sanierungsmaßnahmen und der Evaluation durchgeführter Maßnahmen vornimmt.
Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung nicht für eine erste Beratung über die Sanierungsarbeiten bewilligt werden kann. Für diese existiert eine andere Möglichkeit der Förderung, die jedoch nicht bei der KfW zu beantragen ist.
Für die Förderungsform der Baubegleitung durch die KfW gilt Folgendes: Erstattet werden 50 % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, maximal 1.000 € pro Wohneinheit.
