Zurück zum Start

Hypothek oder Grundschuld

Möchte ein Bauherr Fremdmittel für sein Bauvorhaben aufnehmen, verlangen Kreditgeber grundsätzlich die betreffende Immobilie als Sicherheit. Der Darlehensgeber kann somit das Grundstück und Wohneigentum verkaufen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, sein Darlehen zurückzuzahlen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sicherheit rechtlich zu fixieren.

Hypothek
Der Kreditgeber kann eine Hypothek in Form einer Forderung in Höhe des Darlehens im Grundbuch eintragen. Im Laufe der Tilgung geht die Hypothek im selben Maße zurück wie die Darlehensschuld. Die Hypothek erlischt also, wenn das Darlehen komplett zurückgezahlt wurde. Der Darlehensnehmer kann mehrere Hypotheken, auch „Grundpfandrechte“ genannt, seiner Immobilie anlasten. Wichtig ist hier die Reihenfolge: Eine sogenannte 1a Hypothek wird bei einer Zwangsversteigerung der Immobilie als Erstes bedacht, nachrangige Grundpfandrechte, wie eine 1b Hypothek, erst später.

Grundschuldeintragung
Heutzutage werden Baukredite fast ausschließlich über Grundschuldeintragungen im Grundbuch abgesichert, auch wenn in der Praxis immer noch fälschlicherweise von Hypotheken die Rede ist. Grund hierfür ist die wesentlich einfachere und kostengünstigere Handhabung: Bei einer Umfinanzierung muss der Kreditnehmer keine Löschung und Neueintragung im Grundbuch mehr beantragen. Stattdessen reicht eine Abtretungserklärung, die anschließend vom Notar beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden muss. Mit noch weniger Aufwand ist eine Umfinanzierung bei siegelführenden Sparkassen und Landesbanken verbunden. Hier ist keine Beglaubigung eines Notars notwendig. Ursächlich für die einfachere Handhabung sind die Grundschulden, die trotz der Reduzierung der Darlehensschuld in voller Höhe bestehen bleiben.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay