Policendarlehen
Ein Policendarlehen ist interessant für Bauherren, die bereits abgeschlossene Kapitallebensversicherungen in die Finanzierung ihrer Immobilien mit einbeziehen wollen.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann entweder den Vertrag kündigen und das Guthaben als Eigenkapital verwenden, oder der Bauherr kann den Versicherungsvertrag beleihen und ein Policendarlehen aufnehmen. Die Darlehenssumme entspricht dem aktuellen Guthaben oder der voraussichtlichen Ablaufleistung. Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Variante die günstigere ist. Eine Vertragskündigung ist zwar einfach, aber oft mit erheblichen Nachteilen verbunden. So wird der angesparte Betrag durch Stornoabzüge verkleinert und die Schlussüberschussanteile werden nicht ausgezahlt. Zudem müssen die durch die Kündigung gutgeschriebenen Erträge versteuert werden, wenn der Vertrag nicht mindestens zwölf Jahre alt ist.
Die Einbindung des Versicherungsvertrags in die Baufinanzierung ist dann rentabel, wenn die bis zum Vertragsende erzielte Anlagerendite höher ist als der effektive Kreditzins. Zur Berechnung der Rendite muss man den aktuellen Rückkaufwert, die noch zu zahlenden Monatsraten und die voraussichtliche Ablaufleistung kennen. Beleiht der Versicherte lediglich den aktuellen Rückkaufwert, sollte das Versicherungsunternehmen ihm einen deutlich günstigeren Zinssatz anbieten. Der Versicherungsgeber muss schließlich nicht mit dem Rückzahlungsrisiko kalkulieren, da das Tilgungskapital bereits in seinen Händen ist. Der Vorteil bei diesem Modell liegt darin, dass teure, nachrangig besicherte Darlehen nicht aufgenommen werden müssen, weil keine Grundbucheintragungen notwendig sind. Falls man die Prämienbelastung nicht tragen möchte, kann man bei dieser Variante auch den Versicherungsvertrag beitragsfrei stellen, ohne sich den Nachteilen einer Kündigung gegenüberzusehen. Bei relativ neuen Verträgen empfiehlt sich in der Regel eine Kündigung. Vor allem, wenn der Bauherr die zusätzliche Belastung der laufenden Versicherungsprämien nicht tragen kann. Den damit entfallenden Todesfallschutz kann man mit einer Risikolebensversicherung weitaus günstiger ersetzen.
