Zurück zum Start

Staatliche Zuschüsse für Bausparer

Die Popularität der Bausparverträge in Deutschland lässt sich zum Beispiel durch die Ausweitung staatlicher Förderungen erklären, die diese Form der Immobilienfinanzierung attraktiver macht.

Die staatliche Bausparförderung kommt für diejenigen in Frage, die sich noch nicht unmittelbar in der Finanzierungsphase befinden.


Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie bezuschusst der Staat den Bausparer durch eine jährliche Prämie während der Ansparphase eines Bausparvertrags. Allerdings dürfen die Förderungsempfänger als Ledige nicht mehr als 25.600 € und als Verheiratete nicht mehr als 51.200 € zu versteuerndes Einkommen haben. Das zu versteuernde Einkommen entspricht jedoch nicht dem Bruttoeinkommen. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens müssen erst Pauschalen oder Freibeträge abgezogen werden. Der Bauherr kann das zu versteuernde Einkommen auch dem jüngsten Steuerbescheid des Finanzamtes entnehmen.

Seit dem 1. Januar 2004 bekommt der Bausparer in der Ansparzeit eine Prämie von 8,8 %, bezogen auf einen Einzahlungsbetrag von höchstens 512 € bei Ledigen und 1.024 € bei Ehepaaren. Daraus ergibt sich eine maximale Förderungssumme von monatlich 45,06 beziehungsweise 90,11 €. Die Wohnungsbauprämie muss jährlich beantragt werden.


Vermögenswirksame Leistungen
Ein weiteres wichtiges Element der staatlichen Bausparförderung sind die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber unabhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers direkt an die Bausparkassen zahlen kann. Solche Leistungen sind im Rahmen betrieblicher Vereinbarungen und in Tarifverträgen geregelt und werden vom Staat bis zu 470 € jährlich gefördert. Fällt die Förderung des Arbeitgebers unter die Grenze von 470 €, kann der Arbeitnehmer veranlassen, dass die Differenz vom Arbeitgeber mit seinem Gehalt aufgestockt wird.


Arbeitnehmer-Sparzulage
Gekoppelt an die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers ist das dritte Element der staatlichen Bausparförderung: die Arbeitnehmer-Sparzulage. Um in den Genuss dieser Zulage zu kommen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 470 € an vermögenswirksamen Leistungen zukommen lassen. Förderungsberechtigt sind zudem Ledige, deren zu versteuerndes Einkommen 17.900 € nicht überschreitet. Für Verheiratete gilt das Doppelte. Die Förderungshöhe beträgt 9 % auf einen maximalen Sparbetrag von 470 € im Jahr. Absolut sind das 42,30 € beziehungsweise 84,60 € im Jahr.

Der Bausparer sollte beachten, dass er die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht für einen Sparbetrag erhält. Er sollte daher zu den 470 € weitere 512 € anlegen, um beide Förderungen zu erhalten. Zudem sollte der Bausparer unbedingt die Bindungsfrist bei staatlichen Zuwendungen einhalten, die ihn zu einer siebenjährigen Ansparung verpflichtet. Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Bausparvertrags. Hält der Empfänger die Frist nicht ein, muss er sämtliche Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen zurückzahlen. Ausnahmen gelten dann, wenn der Bausparvertrag schon früher zuteilungsreif ist oder soziale Notlagen eintreten, wie etwa der Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay