Senkung der Bausparsumme
Der Immobilienkäufer kann auch seine Bausparsumme senken, damit der Vertrag schneller zuteilungsreif ist. Hat man beispielsweise bei einer Bausparsumme von 40.000 € ein Mindestsparguthaben von 16.000 €, von dem erst 12.000 € erreicht sind, kann man den Bausparbetrag senken.
Mit einem Betrag von nur 30.000 € entsprechen 12.000 € dann den geforderten 40 %. Bei einer Herabsetzung des Bausparbetrags ist das Erreichen der Zielbewertungszahl allerdings nicht garantiert. Viele Bausparkassen setzen die prozentualen Abschläge an die neue Bewertungszahl an oder erhöhen die Bewertungszahl erst nach dem Bewertungsstichtag.
In der Regel ist es für den Bausparer unumgänglich, einen Zwischenkredit aufzunehmen. Für den Bausparer stellt sich nun die Frage, ob er vorfinanzieren soll oder besser die Bausparsumme senkt. Zwei Summen muss man gegenüberstellen: Auf der einen Seite die Summe aus den Vorfinanzierungszinsen und eingesparten Sparbeiträgen für die Vorfinanzierung, auf der anderen Seite die Summe aus den geringeren Abschlussgebühren und den neuen Finanzierungskosten für die Herabsetzung. Die neuen Finanzierungskosten entstehen durch die Finanzierungslücke der herabgesetzten Bausparsumme, die durch ein Hypothekendarlehen geschlossen werden muss. Als Faustregel gilt außerdem Folgendes: Je höher die aktuellen Zinsen sind, desto eher ist eine Vorfinanzierung zu empfehlen. Hier hat man zwar einerseits höhere Kreditzinsen, andererseits sind die Guthabenzinsen höher. Bei einer Herabsetzung des Bausparvertrags konzentrieren sich die hohen Zinsen auf das neue Hypothekendarlehen.
