Gesamtkosten
Die Gesamtkosten beziehungsweise maximalen Objektkosten dürfen bei einer Immobilienfinanzierung die maximale Finanzierungsmöglichkeit, die sich aus dem verfügbaren Eigenkapital und dem maximalen Kreditbetrag ergibt, nicht übersteigen.
Bei der Berechnung der Objektkosten werden häufig Posten übersehen, sodass sich die Kalkulation schnell als völlig unzureichend erweist.
Die Gesamtkosten bestehen aus folgenden vier Gruppen:
- Kosten, die beim Kauf des Grundstücks entstehen
- Baukosten
- Finanzierungsnebenkosten
- Sonstige Kosten
Die genauen Beträge muss der Bauherr selbst in Erfahrung bringen. Pauschale Angaben sind nicht möglich, da die Kosten von Fall zu Fall stark variieren.
Kosten des Grundstückskaufs
Neben dem Kaufpreis des Grundstücks fällt immer auch die Grunderwerbsteuer an, die in der Regel 3,5 % des Kaufpreises beträgt. Da der Erwerb eines Grundstücks immer beim Notar beurkundet und auch im Grundbuch eingetragen werden muss, sollten für diese beiden Posten weitere 1,5 % des Kaufpreises angesetzt werden. Eventuelle Erschließungsgebühren können bis zu 10 % des Bodenwerts ausmachen.
Hat man das Grundstück über einen Makler erworben, fällt außerdem eine Courtage an, die zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer liegt, je nach Lage und Makler.
Baukosten
In den Baukosten sind Sonderwünsche, wie etwa die Kosten für Außenanlagen, häufig nicht enthalten, sie müssen also oft noch dazugerechnet werden. Häufig werden auch die Kosten für die Baugenehmigung übersehen, die einige Hundert Euro betragen können. Schließlich fallen noch Kosten für den Architekten und die Überprüfung der Baustatik an.
Finanzierungsnebenkosten
Neben dem Kreditbetrag muss der Kreditnehmer selbstverständlich auch die Zinsen in die Gesamtkosten einberechnen. Da der Kredit außerdem oftmals nicht sofort als Gesamtbetrag ausgezahlt wird, sondern die Bank zunächst einen Teil des Geldes lediglich bereitstellt, fallen eventuell Bereitstellungszinsen an.
Die Kreditinstitute verlangen meist eine Sicherheit für den gewährten Kredit; als solche wird entweder eine Hypothek oder Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen. Für diesen Vorgang fallen wieder Notarkosten und Gebühren des Grundbuchamts an. Manche Kreditgeber verlangen zusätzlich Schätzgebühren für die Berechnung des Werts der Immobilie.
Sonstige Kosten
Viele Bauherren sparen Geld, indem sie Verwandte und Bekannte um Mithilfe bitten. Die wenigsten wissen aber, dass sie diese freiwilligen Kräfte bei der Berufsgenossenschaft Bau, der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft, anmelden müssen, um sie für Unfälle auf der Baustelle zu versichern. Ereignet sich bei einer nicht gemeldeten Person ein Unfall, so genießt sie zwar Versicherungsschutz durch ihre Krankenversicherung, den Bauherren treffen aber hohe Strafzahlungen. Pro Arbeitsstunde werden etwa 1,30 € bis 1,50 € als Versicherungsbeitrag berechnet.
Ein neues Haus muss meist noch eingerichtet werden, häufig wird neues, anderes beziehungsweise passenderes Mobiliar gewünscht. Die Kosten für neue Möbel, Teppiche und Lampen sollten nicht unterschätzt werden. Außerdem fallen Kosten für den Umzug an.
