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Vorratsdarlehen / Forward-Darlehen

Erwartet der Kreditnehmer zwölf bis 24 Monate vor Ablauf des Hypothekendarlehens eine Zinserhöhung, kann er sich durch ein Vorratsdarlehen, auch Forward-Darlehen genannt, niedrige Zinsen sichern.

Er schließt im Grunde ein Anschlussdarlehen ab, nimmt es aber erst nach Ablauf des Vertrags in Anspruch. Die Kreditinstitute verlangen in der Regel dafür Bereitstellungszinsen, deren Fälligkeit aber, je nachdem was vereinbart beziehungsweise verhandelt wurde, um ein halbes Jahr hinausgezögert werden kann. Auch hier sollte der Immobilienerwerber berechnen, ob sich eine vorzeitige Kündigung des Darlehens mit einer Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Vorratsdarlehen mit Bereitstellungszinsen empfiehlt.


Beispiel
Vorratsdarlehen: 100.000 €
Effektivzins: 5,5 %
Bereitstellungszinsen: 0,25 % ab dem sechsten Monat
Abschluss des Vorratsdarlehens ein Jahr vor Ende des Vertrags
Kosten bis Auszahlung des Neudarlehens: 1.750 € = (100.000 € x 0,25 % x 7 Monate)/100
Daraus folgt ein Effektivzins von 5,8 %.

Sollte das Zinsniveau nicht um mindestens 0,3 % steigen, hat sich der Abschluss des Vorratsdarlehens nicht gelohnt.

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