Wechsel der Versicherung
Tarifwechsler
Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist in der Regel einfach und kann schnell durchgeführt werden. Meistens können neue Kunden anders als Bestandskunden bei Kfz-Versicherern preisgünstige Tarife in Anspruch nehmen. Mit diesen Tarifen ist ein gutes Preis-Leistungsverhältnis verbunden. Die Kündigung der bisherigen Kfz-Versicherung kann in Deutschland immer bis Ende November eines jeden Jahres stattfinden, sodass mit Beginn der darauffolgenden Kalenderjahres die Laufzeit der neuen Kfz-Versicherung beginnt.
Gründe
Bei Tarifwechslern beziehungsweise potenziellen Tarifwechsler bestehen verschiedene Gründe, die Tarife und Versicherungen von anderen Kfz Anbieter zu vergleichen. In der Regel wechseln Kunden ihren Versicherer, um einen geringeren Versicherungsbeitrag zu zahlen. Oft ist auch der Leistungsumfang nicht ausreichend und Versicherungsnehmer wünschen sich mehr Leistung bei Beibehaltung desselben Beitrags. Besondere Angebote wie besonders günstige Tarife für bestimmte Fahrzeugtypen sind mitunter auch Gründe für den Wechsel des Tarifs. Was Sie in jedem Fall zur Kündigung berechtigt und wodurch Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, sind von der Versicherung vorgenommene Erhöhungen des Versicherungsbeitrags oder Veränderungen der vertraglichen Regelungen. Wenn ein Schaden vorliegen sollte, kann auch dann die Kfz-Versicherung von Ihnen gekündigt beziehungsweise gewechselt werden. Bei jedem Schaden hat aber auch der Kfz-Versicherer die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Kündigungen im Zuge eines Schadenfalls sind außerordentliche Kündigungen, gleich von welcher der Vertragsparteien diese ausgesprochen wird.
Fristen
Die Fristen für einen Wechsel entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, wenn Ihre Versicherung zu Jahresende enden und ab Anfang des neuen Jahres ein neuer Vertrag gelten soll. Wenn das Auto neu angemeldet wird, kann unmittelbar eine Aufnahme in einer Kfz-Versicherung beantragt werden. Die Frist von einem Monat bei einer ordentlichen Kündigung muss von Ihnen eingehalten werden – dabei ist das Datum des Posteingangs entscheidend. Sie sollten unbedingt erst Ihre bestehende Kfz-Versicherung abschließen, wenn die Aufnahme in eine neue Kfz-Versicherung genehmigt und erfolgt ist, damit Sie einen lückenlosen Versicherungsschutz erhalten.
