Zulassung eines Fahrzeugs
Bevor man ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen darf, ist die Autozulassung ein entscheidender und unerlässlicher Schritt. Die Autozulassung ist bei der heimischen KFZ Zulassungsstelle durchzuführen, wobei der Wohnsitz des Fahrzeughalters den Ausschlag gibt, welche Zulassungsstelle für die PKW Zulassung zuständig ist. Prinzipiell kann die Autozulassung auch durch eine andere Person als den Fahrzeughalter erfolgen, in diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht für diesen Verwaltungsschritt vorliegen.
Damit die Zulassung KFZ ohne Weiteres erfolgen kann, sind einige Dokumente bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Zu diesen zählen der Fahrzeugbrief als Besitzurkunde, der Personalausweis zur eindeutigen Feststellung der Haltereigenschaft sowie ein Dokument, aus welchem die Versicherung des Fahrzeugs hervorgeht. In den meisten Fällen muss für die PKW Zulassung eine Versicherungskarte vorgelegt werden, die man beim Vertragsabschluss einer Autoversicherung durch den Versicherer erhält. Bei modernen Gemeinden wird es sogar möglich, dass dieses Dokument für die KFZ Zulassung per Mail oder einem anderen Datenübertragungssystem von der Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelt wird, so dass für die Zulassung KFZ kein zusätzliches Dokument für den Versicherungsschutz vorzulegen ist. Generell gilt jedoch: Ohne einen bestehenden Haftpflichtvertrag für das Fahrzeug kann die PKW Zulassung in keinem Fall erfolgen.
Sind alle notwendigen Dokumente vorhanden, gestaltet sich die weitere KFZ Zulassung unkompliziert. In seltenen Fällen müssen noch weitere Dokumente wie ein TÜV-Bericht für Gebrauchtwagen vorgelegt werden, diese Sonderfälle für die Zulassung KFZ können jedoch bei der heimischen Gemeinde erfragt oder im Internet betrachtet werden. Die KFZ Zulassung vergessen sollte man allerdings unter keinen Umständen, da jede Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Raum ohne eine solche Zulassung strafbar ist.

