Kündigung des Vertrags
Widerruf (Widerspruch), Rücktritt, Kündigung, Anfechtung und Aufhebungsvereinbarung stellen die wesentlichen Arten einer Vertragsauflösung dar.
Die wichtigste darunter ist die Kündigung; man unterscheidet zwischen der außerordentlichen und der ordentlichen Kündigung.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer oder der Versicherer den Vertrag zum vereinbarten Ablauf fristgerecht kündigt. Da die maximale Laufzeit für Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge ein Jahr beträgt, beträgt die Laufzeit der Kasko- und Kfz-Unfallversicherungen ebenfalls ein Jahr. Der Versicherungsnehmer kann die Kfz-Versicherungsverträge nach Ablauf eines Jahrs kündigen. Hierbei gilt es, die Kündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Der Versicherer kann den Vertrag ebenfalls fristgemäß zum Jahresende hin kündigen. Auch für den Versicherer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

