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Versicherungskarte

Nutzen, Neuerungen

Die Versicherungskarte ist auch unter der Bezeichnung Grüne Versicherungskarte bekannt. Diese Versicherungskarte gilt bei einer Reise über die Ländergrenzen Deutschlands hinweg und weist aus, dass Sie Kfz-Haftpflicht versichert sind. Die Grüne Versicherungskarte können Sie auch kurz vor Antritt Ihrer Auslandsreise bei Ihrem Versicherer anfordern, bei dem Sie diese auch sehr kurzfristig erhalten können.
Diese Karte musste bis vor mehreren Jahren auf jeden Fall bei Aufenthalt in einem anderen Land mitgeführt werden und bei einer Einreise vorgewiesen werden können. Inzwischen ist ein Vorweisen an Grenzen nicht mehr nötig, die Ausnahme bilden ein paar Länder. Die Karte ist aufgrund von Neuerungen in den Bestimmungen beim Einreisen infolgedessen dann nicht mehr notwendig, wenn man in ein Land fährt, das zur Europäischen Union gehört, oder solche durchfährt.

Alternative

Haben Sie vor Reiseantritt keine Grüne Versicherungskarte ausstellen lassen, diese vergessen oder müssen Sie eine Grenze in ein Land passieren, wofür eine Grüne Versicherungskarte verpflichtend ist, besteht die Möglichkeit eines Abschlusses einer Grenzversicherung. Sie können vor Passieren diese Versicherung bei der entsprechenden amtlichen Stelle an der Grenze abschließen, sodass Sie ausreichend versichert sind.

Bußgeld

Sollte ein Bußgeld wegen fehlender Grüner Versicherungskarte verhängt werden, muss dies nicht immer gerechtfertigt sein. Sie sollten vorher selbst wissen, ob das Land, welches Ihr Reiseziel ist und die Länder, die passiert werden, einer Mitführpflicht unterliegen. Wenn das Kennzeichenabkommen mit einem anderen Land besteht, ist in diesem keine Grüne Versicherungskarte nötig.

Hilfe

Wenn Sie von einer schnellen, unproblematischen Schadensabwicklung sicher ausgehen möchten, sollte die Grüne Versicherungskarte bei jeder Reise mit dem Auto in Ihren Unterlagen vorhanden sein.
Darüber hinaus lassen sich bei einem Unfall über die zugehörige Stelle, die Angaben zu den Versicherten archiviert, auch relevante Informationen einholen, falls auf anderem Weg kein Kontakt zu Unfallbeteiligten aufgenommen werden kann. Informationen, die Sie somit erhalten, sind beispielsweise Anschrift und gegebenenfalls Telefonnummer des Fahrzeughalters sowie Angaben zum Fahrzeug, wie Fahrzeugtyp und weitere Merkmale, das in den Unfall verwickelt war.

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