Versicherung für Ausland
Geltungsbereich
Wenn Sie sich und Ihr Fahrzeug für Aufenthalte oder Reisen im Ausland versichern möchten, stehen verschiedene Varianten zur Wahl, die genutzt werden können. Man kann sich am besten gegen Risiken im Ausland versichern, wenn dort ein Fahrzeug genutzt wird, dessen Versicherungsleistungen - auf die man auch in Deutschland Anspruch hat - auf andere Länder gleichermaßen beziehen.
Leistungen
Bei jeder Versicherung für das Fahrzeug im Ausland ist die Höhe der Deckungssumme entscheidend, da sie über den Umfang der Leistungen im Schadensfall bestimmt. Außerdem ist es sinnvoll sich zu vergewissern, ob für das Reiseland auch ein Krankenrücktransport aus dem Ausland und eine Bestattung im Ausland versichert sind, wenn bereits eine Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Auslandsversicherung besteht.
Bei einem umfassenden Auslandsversicherungsschutz für das Kfz erhalten Sie auch Leistungen, wenn das Fahrzeug gestohlen worden ist. Es steht Ihnen meist auch eine Kostenübernahme zu, wenn eine Person als Besucher oder Besucherin vor Ort ins Ausland reist, falls die versicherte Person in einem Krankenhaus behandelt werden muss und als Patient somit Besuch empfangen kann.
Unfallbericht
Sie sollten bei einem Aufenthalt im Ausland, bei dem Sie Ihr Kfz nutzen, den sogenannten Europäischen Unfallbericht mitführen. Kommt es zu einem Kfz-Unfall, werden die benötigten Daten und Angaben in diesen Bericht aufgenommen, sodass man später bei Schadenersatzansprüchen darauf zurückgreifen kann. Zu einem Versicherungsschutz im Ausland gehört die Mallorca Police und die Travellerpolice. Besteht eine Insassenunfallversicherung, eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung zusätzlich zur Kfz Haftpflicht, sollte der Versicherungsschutz dieser Policen gegebenenfalls vor Antritt der Auslandsreise ausgeweitet werden.
Die Versicherungsbeiträge für Auslandsversicherungen sind in der Regel günstig. Falls es zu einem Unfall im Ausland gekommen sein sollte, sollten Sie alle wichtigen Angaben in den Unfallbericht sofort und vor Ort aufnehmen sowie den Unfallverlauf ausführlich genug beschreiben. Bei der Verletzung von Personen und in der Regel auch bei Sachschäden ist immer die Polizei zu rufen. Kleinste Schäden können gemeldet werden, zählen aber als Bagatelle.
