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Rechtsschutzversicherung für Straßenverkehr

Versicherungsfälle und Leistungen

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist wichtig, falls Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind oder einen verursacht haben oder beschuldigt werden, einen Unfall im Straßenverkehr verursacht zu haben. Von einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für einen Anwalt und die Kosten für ein Gerichtsverfahren übernommen. Wenn das Gericht nicht für Sie, sondern gegen Sie entscheidet, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Verfahren, die Kosten für Ihren Anwalt und den der gegnerischen Seite. Sind mehrere Personen in den Unfall verwickelt und sollten Sie keinen Erfolg im Gerichtsverfahren haben, erstattet die Rechtsschutzversicherung die Kosten, die an Sie nach Prozessende herangetragen werden. Die Versicherungsnehmer können zum Beispiel Kraftfahrzeughalter sein, aber auch Motorradfahrer und andere.

Wenn man zu einer Geldstrafe zahlen muss, kann man von der Verkehrsrechtsschutzversicherung keine Leistungen erhalten. Muss ein Bußgeldverfahren bestritten werden, erhalten Sie in dieser Situation auch Leistungen von der Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn gegen eine oder mehrere am Unfall beteiligte Personen geklagt werden soll oder wenn Sie von einer oder mehreren Parteien aufgrund eines Unfallschadens angeklagt werden.

Wenn ein Unfall im Ausland passiert ist, die versicherte Person nur gegen Kaution entlassen wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Kaution auch.

Versicherte Person

Die Rechtsschutzversicherung setzt immer die Ansprüche der Person durch, die die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und als versicherte Person im Versicherungsvertrag angegeben ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung, die nur Leistungen bei Kosten für Gericht und Anwälte bietet, die sich mit den Schadenersatzansprüchen und der Anspruchsdurchsetzung aus einem Verkehrsunfall beschäftigen. Wenn mehrere Personen im Vertrag genannt sind, können Leistungen in Anspruch genommen werden, sobald der Versicherungsfall für eine Person vorliegt.

Selbstbehalt

Vor dem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe vereinbaren. Diesen Betrag sind Sie im Fall eines Versicherungsfalls verpflichtet zu zahlen, die Leistungen der Rechtsschutzversicherung nehmen Sie dabei auch in Anspruch, sodass bei einer guten Versicherung alle Leistungen insgesamt zur Deckung der Kosten ausreichen sollten.

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