Vor Fahrtantritt
Um überhaupt fahren zu dürfen, müssen bereits einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Fahrzeug etwa muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und vor jeder Fahrt auf Mängel überprüft werden.
Außerdem hat sich der Fahrer vor Antritt der Fahrt zu vergewissern, dass alle Insassen ordnungsgemäß angeschnallt sind. Die folgenden Tabellen zeigen die Folgen einer Missachtung dieser Vorgaben auf:
Hauptuntersuchung
|
Tatbestand: Fristüberschreitung |
Strafe |
Punkte |
|
2 bis 4 Monate |
15 € |
Keine |
|
4 bis 8 Monate |
25 € |
Keine |
|
mehr als 8 Monate |
40 € |
2 |
Fahrzeugmängel
|
Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
|
Amtliches Kennzeichen mit Abdeckungen wie Glas oder Folien versehen |
50 € |
1 |
|
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen |
50 € |
3 |
|
Oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet und zugelassen |
75 € |
3 |
|
Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (zum Beispiel Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen |
50 € |
3 |
|
Oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 € |
3 |
Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
|
Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
|
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) |
30 € |
Keine |
|
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
30 € |
Keine |
|
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
35 € |
Keine |
|
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
40 € |
1 |
|
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
50 € |
1 |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stand: Dezember 2008

