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Überholen

Gerade beim Überholen sind viele Fahrer nicht umsichtig genug und gefährden durch riskante Manöver andere Verkehrsteilnehmer. Missachten andere das Rechtsfahrgebot, ist man schnell versucht, diese rechts zu überholen;

Autoversicherung

vielleicht sind die dafür vorgesehenen Strafen deswegen auch recht mild, obwohl falsches Überholen hochgefährlich ist. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Folgen falschen Überholens:

 

Tatbestand

Strafe

Punkte 

Fahrverbot  in Monaten

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

30 €

Keine

Keines

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
mit Sachbeschädigung

35 €

Keine

Keines

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

50 €

3

Keines

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

40 €

1

Keines

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

50 €

3

Keines

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage;

  • dabei Verkehrszeichen nicht beachtet
  • Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren
  • der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt

75 €

4

Keines

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125 €

4

1

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen

40 €

1

Keines

Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug

75 €

4

Keines

Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug; mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125 €

4

1

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

40 €

2

Keines


Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stand: Dezember 2008

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