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Fahrmanöver

An verschiedenen Orten im öffentlichen Straßenverkehr sind, was bestimmte Manöver anbelangt, jeweils unterschiedliche Regeln zu beachten;

Autoversicherung

in einer kleinen Seitenstraße ist es beispielsweise erlaubt, zu wenden, auf der Autobahn oder einer Landstraße ist es jedoch verboten und wird auch geahndet. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Folgen der Missachtung der jeweiligen Regelungen:

Autobahnen und Kraftfahrstraßen
 

Tatbestand

Strafe

Punkte 

Fahrverbot  in Monaten

Wenden, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt

50 €

4

Keines

Wenden, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

100 €

4

Keines

Wenden, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn

150 €

4

Keines

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

50 €

2

Keines

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

40 €

2

Keines

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit sieben Punkten im Verkehrszentralregister, einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen beziehungsweise fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

Bahnübergänge
 

Tatbestand

Strafe

Punkte 

Fahrverbot  in Monaten

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet

50 €

3

Keines

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte

50 €

3

Keines

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl per Blinklicht gelbe / rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein „Bediensteter“ Halt gebot.

150 €

3

1

Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

225 €

4

Keines

Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

450 €

4

3



Fußgängerüberweg
 

Tatbestand

Strafe

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

50

4


Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stand: Dezember 2008

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