Fahrmanöver
An verschiedenen Orten im öffentlichen Straßenverkehr sind, was bestimmte Manöver anbelangt, jeweils unterschiedliche Regeln zu beachten;
in einer kleinen Seitenstraße ist es beispielsweise erlaubt, zu wenden, auf der Autobahn oder einer Landstraße ist es jedoch verboten und wird auch geahndet. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Folgen der Missachtung der jeweiligen Regelungen:
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
Fahrverbot in Monaten |
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Wenden, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt |
50 € |
4 |
Keines |
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Wenden, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen |
100 € |
4 |
Keines |
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Wenden, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn |
150 € |
4 |
Keines |
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Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
50 € |
2 |
Keines |
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Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt |
40 € |
2 |
Keines |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit sieben Punkten im Verkehrszentralregister, einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen beziehungsweise fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Bahnübergänge
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Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
Fahrverbot in Monaten |
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Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet |
50 € |
3 |
Keines |
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Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte |
50 € |
3 |
Keines |
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Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl per Blinklicht gelbe / rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein „Bediensteter“ Halt gebot. |
150 € |
3 |
1 |
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Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert |
225 € |
4 |
Keines |
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Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert |
450 € |
4 |
3 |
Fußgängerüberweg
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Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
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An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
50 |
4 |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stand: Dezember 2008

