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Fahren unter Alkoholeinfluss

Fahren unter Alkoholeinfluss ist – gleich wie viel konsumiert wurde – immer sehr gefährlich, weil Alkohol die Wahrnehmung verändert und die Reaktionsfähigkeit senkt.

Autoversicherung

Die Toleranzgrenze liegt aus diesem Grund für Fahranfänger, die ohnehin häufig noch etwas unsicher sind, bei Null. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine echte Gefährdung der Öffentlichkeit und wird dementsprechend streng geahndet. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die Folgen, mit denen Fahrer rechnen müssen, die unter Alkoholeinfluss fahren.
 

 

Alkoholgehalt im Blut (Promille)

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit

Anzeichen von Fahrunsicherheit

Verursachung eines Unfalls

Ab 0,3
(Alkohol zeigt Wirkung)

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe   (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe   (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

Ab 0,5
(Doppeltes Unfallrisiko)

4 Punkte

bis 1.500 €


bis 3 Monate Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe   (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe   (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

Ab 1,1
(Über zehnfaches Unfallrisiko)

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe   (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

 7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe   (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe   (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis



Alkoholverbot für Fahranfänger
 

Tatbestand

Strafe

Punkte

In der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Fahrzeugs alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks anzutreten, ist verboten.

250 €

2


Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stand: November 2010

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