Abstand und Rechtsfahrgebot
Ausreichender Abstand und das Rechtsfahrgebot werden häufig ignoriert, dabei sind dies wichtige Vorsichtsmaßnahmen, um Unfälle zu vermeiden.
Zu nahes Auffahren wird häufig als Nötigung gewertet und dementsprechend hart geahndet. Eine Missachtung des Rechtsfahrgebots wird dagegen weitaus milder bestraft, wie die folgenden Tabellen zeigen:
Nichteinhalten des Abstands bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
|
Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
Fahrverbot in Monaten |
|
5/10 des halben Tachowertes |
40 € |
1 |
Keines |
|
4/10 des halben Tachowertes |
60 € |
2 |
Keines |
|
3/10 des halben Tachowertes |
100 € |
3 |
1* |
|
2/10 des halben Tachowertes |
150 € |
4 |
2* |
|
1/10 des halben Tachowertes |
200 € |
4 |
3* |
* trifft zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt
Nichteinhalten des Abstands bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
|
Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
Fahrverbot in Monaten |
|
5/10 des halben Tachowertes |
60 € |
2 |
Keines |
|
4/10 des halben Tachowertes |
100 € |
3 |
Keines |
|
3/10 des halben Tachowertes |
150 € |
4 |
1 |
|
2/10 des halben Tachowertes |
200 € |
4 |
2 |
|
1/10 des halben Tachowertes |
250 € |
4 |
3 |
Rechtsfahrgebot
|
Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
|
Bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet |
40 € |
2 |
|
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert |
40 € |
1 |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stand: Dezember 2008

